Freitag, 2. September 2016

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein beanstandet erhöhte Hundesteuer in 2 Fällen - AZ 4 A 86/15 und 4 A 71/15 vom 15.07.2016

EDIT 23.09.2016 - bitte lesen Sie auch dies zur Thematik: Schleswig-Holstein hat heute am 23.09.2016 tatsächlich das Kommunalabgabengesetz dahin geändert (tritt voraussichtlich ab 01.01.2017 in Kraft, s. a. dieser Beitrag des IG Gegen Rasselisten e. V.), dass Gemeinden keine erhöhten Hundesteuern mehr aufgrund der Rassenzugehörigkeit erheben dürfen.

In diesen Tagen wurden den Verfahrensparteien vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein in zwei Klageverfahren - Aktenzeichen 4A86/15 und 4A 71/15 - jeweils die Entscheidungen vom 15.07.2016 zugestellt, in denen das Gericht den Klagen der Hundehalter stattgab, die sich gegen erhöhte Hundesteuersätze in 2 Gemeinden für bestimmte ("Listen")-Hunderassen wehrten (hier Bullmastiff und Bordeauxdogge, in anderen BL gelistet bzw. dort von erhöhten Hundesteuersätzen betroffen, worauf sich die Gemeinden berufen wollten). Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Sobald die Entscheidungen im Volltext verfügbar sind, werden wir sie hier verlinken und uns weiter damit auseinandersetzen. Auch z. B. damit, ob darin Argumente zu erkennen sind, die z. B. der FDP in SH bei ihrem Bemühen helfen könnten, nach Fall der Rasselisten seit dem 01.01.2016 in SH die Gemeinden zu einer Abkehr der erhöhten Listenhundesteuersätze zu bewegen. Nicht übersehen werden darf hier, dass es um zwei Klageverfahren aus dem Jahr 2015 geht, als es noch Rasselisten in SH gab. Wir stellen hier als Screenshot die offizielle Pressemitteilung des VG, Quelle Juris ein:







Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum

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