Freitag, 23. September 2016

Schleswig-Holstein schafft Listenhundesteuer ab - Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Schleswig-Holstein hat heute am 23.09.2016 tatsächlich das Kommunalabgabengesetz dahin geändert (tritt voraussichtlich ab 01.01.2017 in Kraft, s. a. dieser Beitrag des IG Gegen Rasselisten e. V.), dass Gemeinden keine erhöhten Hundesteuern mehr aufgrund der Rassenzugehörigkeit erheben dürfen:
 
Quelle: http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/45/debatten/oa_08.html
Das ist so erfreulich, dass es schon fast irreal wirkt, nicht nur der Inhalt dessen ist top, sondern auch die Geschwindigkeit, mit der das Ganze umgesetzt wurde. Unglaublich, aber wahr! Es ist eine der besten Nachrichten seit langen Jahren mit Rasselisten und teils exorbitant hohen Steuersätzen für "Listenhunde". Statt dass Hundehalter das Geld sinnvoll z. B. für Hundeschulbesuche, Hundeführerscheinkurse, Hundesport, Training, etwaige Tierarztkosten usw. usf.  investieren können, verlangen in vielen Bundesländern diverse Gemeinden z. T. drastisch erhöhte Hundesteuersätze gegenüber "normalen" Hundesteuern, Beträge von 400,00 €,  600,00 €, 800,00 € bis über 1.000,00 € p. a. sind dabei keine Seltenheit. Dies in den meisten Fällen auch dann, wenn die Übernahme eines Listenhundes aus dem Tierheim erfolgte. Nur selten gibt es dann (temporäre) Befreiungen.

Wir hatten erst jüngst über 2 erfreuliche Urteile des VG Schleswig-Holstein berichtet (siehe hier), worin sich in jenen Fällen für die dort betroffenen Hunde bereits auch gegen erhöhte Steuern zweier Gemeinden ausgesprochen wurde. Wir hoffen, dass sich die jeweiligen Gemeinden aufgrund der nunmehrigen Gesetzesänderung auch von Rechtsmitteln gegen jene beiden Urteile absehen.

Außerdem hoffen wir, dass mit dem konsequenten Vorgehen insbesondere auch in Niedersachen dafür geworben werden kann (natürlich auch in anderen BL), dass dort, wo es ebenfalls längst keine Rasselisten mehr gibt, ebenso die "Listenhunde"-Steuern fallen. Dass dies möglich ist, hat Schleswig-Holstein beispielhaft vorgemacht.





Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum

Freitag, 2. September 2016

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein beanstandet erhöhte Hundesteuer in 2 Fällen - AZ 4 A 86/15 und 4 A 71/15 vom 15.07.2016

EDIT 23.09.2016 - bitte lesen Sie auch dies zur Thematik: Schleswig-Holstein hat heute am 23.09.2016 tatsächlich das Kommunalabgabengesetz dahin geändert (tritt voraussichtlich ab 01.01.2017 in Kraft, s. a. dieser Beitrag des IG Gegen Rasselisten e. V.), dass Gemeinden keine erhöhten Hundesteuern mehr aufgrund der Rassenzugehörigkeit erheben dürfen.

In diesen Tagen wurden den Verfahrensparteien vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein in zwei Klageverfahren - Aktenzeichen 4A86/15 und 4A 71/15 - jeweils die Entscheidungen vom 15.07.2016 zugestellt, in denen das Gericht den Klagen der Hundehalter stattgab, die sich gegen erhöhte Hundesteuersätze in 2 Gemeinden für bestimmte ("Listen")-Hunderassen wehrten (hier Bullmastiff und Bordeauxdogge, in anderen BL gelistet bzw. dort von erhöhten Hundesteuersätzen betroffen, worauf sich die Gemeinden berufen wollten). Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Sobald die Entscheidungen im Volltext verfügbar sind, werden wir sie hier verlinken und uns weiter damit auseinandersetzen. Auch z. B. damit, ob darin Argumente zu erkennen sind, die z. B. der FDP in SH bei ihrem Bemühen helfen könnten, nach Fall der Rasselisten seit dem 01.01.2016 in SH die Gemeinden zu einer Abkehr der erhöhten Listenhundesteuersätze zu bewegen. Nicht übersehen werden darf hier, dass es um zwei Klageverfahren aus dem Jahr 2015 geht, als es noch Rasselisten in SH gab. Wir stellen hier als Screenshot die offizielle Pressemitteilung des VG, Quelle Juris ein:







Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum