Das (Bundes-)HundVerbrEinG, auf das sich u. a. auch Gemeinden aus Bundesländern wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein beziehen, die auf Landesebene keine Rasselisten haben, um unter rechtsirriger Bezugnahme auf jenes Bundesgesetz mit anderem Sachkontext dennoch z. T. exorbitant erhöhte "Listenhunde"-Steuern in den Gemeinden meinen begründen zu können, wird derzeit vom Bundesinnenministerium überprüft (Evaluierung o. Evaluation = Bewertung/Begutachtung). Diesbezüglich hat auch der Verein IG Gegen Rasselisten e. V. eine ePetition eingereicht, die noch viele Unterschriften benötigt: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_12/_23/Petition_62756.html
Wir haben unsere umfangreiche Stellungnahme vom 27.10.2015 aufgrund der Evaluation des (Bundes-)HundVerbrEinG mit expliziter Bezugnahme darauf auch noch einmal an das Bundesinnenministerium gesandt (auch insofern können Postkarten/Online-Postkarten an das Bundesinnenministerium zur Unterstützung gesandt werden: hier mehr dazu) und werden über Neuigkeiten auch diesbezüglich weiter berichten. Hier unser Briefauszug (zur besseren Lesbarkeit - durch Anklicken der Fotos werden diese vergrößert):
Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum
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