Samstag, 20. Februar 2016

Bayern, Hamburg, NRW, Sachsen-Anhalt - Weitere Korrespondenzen zu unserer Petition zur Abschaffung der Rasselisten

Wir dokumentieren nachfolgend die weiteren Korrespondenzen betreffend unsere Petition/umfangreiche Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten vom 27.10.2015 mit Bayern, Hamburg, NRW und Sachsen-Anhalt (Edit 11.08.2016). Die (etwaige) Fortsetzung der Korrespondenzen und weitere (künftige) Infos fügen wir dann immer wieder bei dem betreffenden Bundesland ein. Für die Bundesländer Berlin, Bremen und MVP, welche uns als erste antworteten, gibt es bereits diesen 1. Blogartikel, für Baden-Württ., Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz diesen 3. Beitrag und  für Brandenburg, Sachsen und Thüringen diesen 4. Beitrag. (Hinweis: Die Lesequalität der unten eingestellten Dokumente verbessert sich am PC durch Anklicken auf jedes Bild bzw. per Touchscreen durch Vergrößern):

1. Bayern  (Edit 12.03.2016)

Der Bayerische Landtag (Schreiben vom 16.02.2016, Eingang bei uns am 18.02.2016), Ref. P II Ausschüsse,  wird vorauss. am 24.02.2016  in München über unsere Eingabe verhandeln. Ob es in der Sitzung am 24.02.2016 zeitlich zum TOP unsere Petition betreffend kommt, ist offen. Update: Die in Bayern ansäßige und sehr engagierte Organisation IG Bayern ohne Rasseliste hat an dem Termin am 24.02.2016 teilgenommen und innerhalb eigener Wortmeldung  ihre Argumente gegen die Rasselisten bzw. zum vorangegangenen Vortrag des Berichterstatters des Ausschusses vorbringen können; der mit der Berichterstattung betraute Abgeordnete hatte bereits zuvor im Schlusssatz seines Berichts die Ablehnung bzw. "Erledidgung" unserer Eingabe empfohlen, wozu es dann am Ende dieses TOP kam: "Erledigung der Petition" ohne Gegenstimme. Wir erwarten insofern noch eine schriftliche Antwort dazu aus Bayern an unseren Verein, welche wir dann sowohl prüfen als auch hier einstellen werden, ebenso mögliche weitere Antworten unsererseits.  Wir danken im Interesse der Sache und des gemeinsamen Zieles der IG Bayern ohne Rasseliste herzlichst für ihre Teilnahme an dem gestrigen Termin und ihren ausführlichen Bericht hierüber. Update:  Vom Bayerischen Landtag erreichte uns dessen Schreiben vom 08.03.2016 mit der Stellungnahme des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.12.2015(!), welche wir nachfolgend unter das 1. Schreiben vom 16.02.2016 einstellen. Wir prüfen diese Antwort derzeit noch und werden über eine Reaktion darauf (auch an ggf. andere/übergeordnete Stelle) noch entscheiden und dann hier einstellen:





2. Freie und Hansestadt Hamburg (Edit 05.04.2016)

Der Eingabeausschuss in Hamburg hatte mit Schreiben vom 22.01.2016, verbunden mit einer Stellungnahme der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, unsere Petition abgelehnt. Mit unserem Schreiben vom 08.02.2016  haben wir erneut Stellung genommen, dieses Mal direkt an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (cc: an den Eingabeausschuß). Hierauf liegt uns von der Senatsbehörde für Gesundheit noch keine direkte Antwort vor, lediglich der Eingabeausschuss hat bereits am 12.02.2016 erneut sein Ablehnung deutlich gemacht. EDIT: Mit Schreiben vom 10.03.2016, beim Verein eingegangen in der letzten Märzwoche 2016, lehnt die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, an die wir uns mit unserer Antwort vom 08.02.2016 gewandt hatten, eine Auseinandersetzung mit der Thematik "Rasselisten" unter Verweis auf formale Verfahrensvorgänge ab, wir stellen das Schreiben vom 10.03.2016 unten ein:










3. Nordrhein-Westfalen (NRW) (Edit 05.04.2016)

Aus NRW erhielten wir die, unserer 59 S. umfassenden Petition beigefügten Anlagen-CD im November 2015 von der Landtagspräsidentin/Landtagspräsidium zurück mit der Begründung, "dass auf Datenträger eingereichte Petitionen nicht berücksichtigt werden können". Wohlgemerkt, es handelte sich bei der CD um das Hintergrundmaterial zu der in Papierform ausgedruckten 59 S. umfassenden Stellungnahme. Ein Telefonat zwischen unserem Vorstand und dem Präsidium ergab, dass die in Papierform vorliegende Peitition bearbeitet werde - ohne das Hintergrundmaterial auf CD. W. Lenzke, unsere 2. Vorstandsvorsitzende, hat dem Landtag dann absprachegemäß (Zitat Landtag: "... alles über 10 Seiten wird kaum gelesen...") noch eine 10seitige Kurzfassung unserer Stellungnahme zur Verfügung gestellt, so dass die 25 Ausschlussmitglieder, die sich damit befassen, zwischen der Lang- und Kurzversion die Wahl haben bzw. auf die Langversion nach Lektüre der Kurzversion zurückgreifen können, auf die zur Verfügung stehende  CD (und/oder in Papierform in 3 Ordnern) mit dem Hintergrundmaterial wurde dabei noch einmal explizit hingewiesen.

Am 22.01.2016 erreichte uns eine Zwischenantwort aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, wonach dieses im Rahmen des Petitionsverfahrens bis zum 10.02.2016 eine Stellungnahme an den Ausschuß abgeben und worüber der Petitionsausschuß sodann beraten wird. Leider war es trotz der Kontakte unseres Vorstands in NRW (bisher) nicht möglich, Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch im Ministerium über unsere umfangreiche Stellungnahme zu erhalten, was wir sehr bedauern. EDIT: Mit Schreiben des Landtagspräsidiums NRW vom 14.03.2016 wurde uns die Ablehnung unserer Eingabe mitgeteilt - unter Berufung auf die beigefügte mehrseitige Stellungnahme des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 11.02.2016, beide Schreiben sind unten eingestellt. EDIT: Auf die Stellungnahme vom 11.02.2016 haben wir mit unserem Schreiben vom 04.04.2016 an Herrn Minister Johannes Remmel (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz) geantwortet und das Schreiben unten eingestellt:





  





4. Sachsen-Anhalt (Edit. 31.08.2016)

Aus Sachsen-Anhalt erreichte uns erst am 18.02.2016 eine Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport vom 14.01.2016. Es soll Zustellprobleme gegeben haben (Umschlag). Das Ministerium lehnt unser Anliegen ab, u. a. mit Bezug auf eine Untersuchung von Prof. Dr. Kilian der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (in 10/2015 wurde die Beibehaltung der Rasselisten in Sachs.-An. beschlossen, daher hatten wir unsere Petition auch mit einem gesonderten Anschreiben zusätzlich an die Landesregierung bzw. das Innenministerium gesandt, siehe unten eingefügter Auszug unseres Anschreibens vom 08.11.2015). Wir werden die nun erst jetzt eingetroffene Antwort zunächst prüfen. Ob sich der Petitionsausschuß dem ebenfalls anschließen wird, ist offen bzw. werden wir dies in Erfahrung bringen und dann hier über den Fortgang berichten. Update: Im Rahmen unseres Blogartikels zur Demo in Halle am 05.03.2016 haben wir uns auch mit dem Gutachten von Prof. Dr. Kilian beschäftigt und verweisen dazu auf den dortigen Beitrag (2. Hälfte).Update 11.08.2016: Wir haben unten unser Schreiben vom 11.08.2016 an das Landesinnenministerium, den Innenausschuss sowie alle Fraktionen eingestellt, Anlaß dafür ist eine Ausschuss-Sitzung am 18.08.2016 (TOP 12 - das HundeG LSA) sowie die mittlerweile neu zusammengesetzte Landesregierung nach den Wahlen im Frühjahr 2016. Update: 31.08.2016: Nach einem Kurzprotokoll (TOP 13 / S. 5) der Ausschuss-Sitzung vom 18.08.2016 soll das Thema für erledigt erklärt worden sein . Wir haben dazu am 31.08.2016 noch einmal nachgehakt - siehe unten und stellen die Antwort, so eine kommt hier ein:   
  






Unser Schreiben vom 11.08.2016 (zum Vergrößern bitte direkt auf die Fotos klicken):



Unsree Erinnerung vom 31.08.2016:


Über den Fortgang sowohl betreffend die obigen vier Bundesländer als auch von den weiteren Bundesländern werden wir berichten.


Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum

Freitag, 12. Februar 2016

Un - heiliger, un - heiliger Kampfhund - Begriff

(Edit. 13.02.2016)
In den vergangenen Tagen wurde u. a . in  den sozialen Netzwerken die Frage aufgeworfen, ob die Halter von sog. "Listen"-Hunden (also Hunde, die enumerativ in den sog. Rasselisten der Bundesländer sowie im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG aufgeführt sind und denen bereits rassebedingt eine Gefährlichkeit widerleglich oder unwiderlegbar unterstellt wird) ihre Hunde nicht endlich/einfach wieder als "Kampfhunde" bezeichnen resp. bezeichnen lassen sollten, da es nun Mal historisch/züchterisch Kampfhunde seien - so wie auch Jagdhunde eben als Jagdhunde bezeichnet werden. Die Diskussion geht aktuell v. a. auf einen Blogbeitrag von Herrn TA Rückert zurück, an den sich auch hiesiger Blog-Titel anlehnt. Meine folgende persönliche Meinungsäußerung ist eine Replik auf diverse Punkte seines Beitrags:

Ich gehe mit der geäußerten Meinung von Herrn TA Rückert, dessen Blogbeiträge ich sonst schätze, in Teilen nicht konform, da mir darin zu sehr pauschalisiert, mit z. T. recht drastischer Wortwahl agiert und teils letztlich längst Bekanntes wie "als erstmals ausgesprochen" dargestellt wird; einiges erscheint mir jdf. aus meiner Laiensicht auch kynologisch wenig überzeugend. Bei berechtigten Kritikpunkten wie  z. B. einer bestimmten kritisch zu sehenden Halterklientel oder der z. T. die Opfer aussen vorlassenden Diskussionen bei Beißvorfällen, werden jeweils andere Seiten unerwähnt gelassen: Eine problematische Halterklientel gab und gibt es hunderassenübergreifend seit jeher und im "Listen"-Hundekontext dürfte sich die Halterzusammensetzung in den letzten Jahren gerade auf sehr positive Weise aus den überkommenen Klischees fortentwickelt haben (Alters-, Berufsgruppen-, Familien-Bezug usw.). Und solange Medien - egal in welchem Themenkontext - "Kampfhunde"-Schlagzeilen produzieren, versehen mit Fotos/Videos von zähnefletschenden Hunden hinter Gittern, wird es bei nicht wenigen Menschen auch weiterhin reflexartig zur Abwehrhaltung und damit leider auch oftmals zur  Ausblendung der Opferseite bei Beißvorfällen kommen. Dies ist inakzeptabel, ohne Frage, nur gehören wie so oft mehrere Seiten dazu.

Fakt ist weiterhin, dass z. B. niemand, der auf seriöse Weise die Abschaffung der Rasselisten fordert, dies nicht auch mit einem Halter-/Sachkunde-Konzept resp. Hundeführerscheinforderungen, ebenso mit Forderungen nach seriösen offiziellen Zuchten (die es i. Ü. v. a. für Staffordshire Bullterrier und Bullterrier im VDH-Verband längst gibt) usw. verbindet: Dieser Forderungsverbund ist seit vielen Jahren Realität, durch viele Orgas und Vereine (wie u. a. den Soka Run e. V. seit zig Jahren, um ein sehr prominentes Beispiel zu nennen; siehe hierzu auch unsere bekannte Petition/umfangreiche Stellungnahme mit Gesetzesentwurfvorschlag vom 27.10.2015 unseres Vereins): Diskutabel sind die Modifikationen dessen, insofern ist die von Herrn TA Rückert angeregte 20/40-Lösung (ab über 20 kg Endgewicht o. über 40 cm Schulterhöhe des Hundes  = Halter-Sachkundenachweispflicht)  eine der möglichen und schon oft diskutierten Varianten. Bekannt ist hinlänglich auch, dass aufgrund der Rasselistenauflagen die "Listen"-Hundehalter bundeslandabhängig seit Jahren Sachkundenachweise incl. polizeilicher Führungszeugnisse erbringen müssen und an den Hunden - zur Widerlegung der Gefahrunterstellung-/vermutung - Wesenstests durchgeführt werden, v. a. letzteres durch z. T. sehr umstrittene, die Hunde in große Bedrängnis führende Methoden, viele Hunde, egal welcher Rasse, würden solche Tests nicht bestehen können, verständlicher und natürlicher Weise. Von Hunden, deren Haltung durch Leinen- und Maulkorbzwang sowieso schon eingeschränkt wird, auch aus dem Tierheim/Tierschutz kommend und deren Halter bereits unter großem Druck aufgrund der Vorurteile u. Auflagen stehen, wird dies jedoch als selbstverständlich erwartet. Welche "ersten Schritte" im Kontext dessen Hr. TA Rückert von den Haltern erwartet/meint  - es ist nicht ganz nachvollziehbar.

Des Weiteren ist zu der mangelnden Traute von Politikern, die von Herrn Rückert zur Rasselistenabschaffung angesprochen wird, zu konstatieren, dass Niedersachsen und Schleswig-Holstein keine Rasselisten mehr  haben (Nds. schon seit 2003, SH seit 2016), es gibt also Politiker, die sich das "trauen".

Es ist im Kontext dessen auch kein Alleinstellungsmerkmal von "Listen"-Hunden (wobei sich fragt, welche genau), dass Leute bei ihrem Anblick Angst empfinden können: Angst dürften Menschen auch beim Anblick von  Leonberger, DSH, Rhodesian Ridgebacks, Akitas, Boxern usw. usf. haben können, sofern diese "instinktiven" Ängste überhaupt, so wie von Herrn Rückert dargestellt , derart allgemein zuträfen. Menschen, die grundsätzlich Angst vor (allen) Hunden haben, unterscheiden i. d. R. in der Situation nicht mehr groß nach der Rasse oder individueller Optik.

Ja - und sicher, es werden viele, teils wenig sinnbringende Fotos und manchmal auch mehr als kritikwürdige Videos v. a. im Hund-Kind-Kontext verbreitet, was mir & vielen anderen ebenso ein Dorn im Auge ist - und sofern man Gruppenmoderator z. B. in einer Facebook-Gruppe ist, dies auch versucht, entsprechend zu regulieren oder in den Diskussionen zu moderieren. Nur letztlich ist das "niedliche Bilder etc."-Posten zum  einen nicht nur ein sehr menschliches Phänomen, was allein "Listen"-Hunde betrifft, sondern alle Hunderassen bis hin zu allen Tierarten weltweit (eine Cousine von mir in den USA züchtet Papageien, seit ich bei FB mit ihr verbunden bin, ist mein Status mit Papageien-Fotos-/Filmen reichlich bedacht, deren Existenz und noch dazu in der Fülle mir vorher nicht ansatzweise bekannt waren). Zum anderen sind es v. a. "Listen"-Hunde, die nicht nur schon allein aufgrund ihrer Rasse in großer Anzahl euthanisiert wurden, sondern auch von den Medien immer wieder in "reißerischer" Form dargestellt werden: Mit anderen Fotos dagegen zu halten und ein anderes Bild vermitteln zu wollen, dürfte sicher nicht immer gelungen, aber dennoch menschlich allzu verständlich sein; und eine teils sicher fragwürdige Verherrlichung "ihrer Hunderasse" - nun, auch das betrifft Halter aller Hunderassen.

Nein - und zwar ganz klar nein, unser knapp dreijähriger Staffbull, mit Hunden beiden Geschlechts sozialverträglich (wie es so schön heißt), ist KEIN Kampfhund, denn weder nehmen wir mit ihm an Hundekämpfen teil noch haben wir ihn dazu mit tierquälerischen Maßnahmen "animiert". Seiner offiziellen Ahnentafel ist auch nicht entnehmbar, dass seine Vorfahren in den letzten Jahrzehnten dazu mißbraucht wurden, er stammt aus einer seriösen Zucht einer dem VDH angehörigen Züchterin. Hundekämpfe wurden z. B. in Großbritannien bereits 1835 offiziell verboten (Staffordshire Bullterrier wurden ursprünglich auch zum Rattenfang "gezüchtet"). Selbst wenn es illegal bis heute Hunde-/Tierkämpfe aller Art (weltweit) gibt, wurde die offizielle Zucht schon seit damals anders ausgerichtet, abgesehen davon, dass bis heute für das letztlich unnatürliche "Kampf"-Verhalten die insofern illegal vermehrten Hunde auf furchtbarste Weise gehalten, malträtiert und gedopt werden, was um so mehr zeigt, dass es kaum allein auf (degenerierte) Vermehrungen sprich angebliche (vererbte) Genetik zurückführbar ist, um Hunde für den Ring (Pit) oder allgemein "kampftauglich" zu machen. 

Diese (tatsächlich als Kampfhunde mißbrauchten Tiere) sind jedoch auch nicht die Hunde, die wir tagtäglich auf der Straße treffen, sie kommen nie dahin - schon daher kann Herrn Rückert mit seinen Aussagen bzw. seiner Idee der "normalen Kampfhund-Bezeichnung"  kaum zuzustimmen sein.

In dem Kontext hinkt m. E. auch der Vergleich von Herrn Rückert zur Bezeichnung "Jagdhund" etc.: Jagen ist ein natürliches Verhalten, unterschiedlich bei allen Hundeindividuen ausgeprägt, Kämpfen in der Pit mit anderen Hunden/Tieren, manipuliert von Menschen, ist dies jdf. nicht, es ist ein menschlich verursachter, furchtbarer Mißbrauch am Tier. Die Evolution hat Angreifen und Kämpfen für Ausnahmesituationen vorgesehen, würden Hunde "von Natur aus" / genetisch bedingt / züchterisch selektierbar mit jedem anderen Hund kämpfen wollen, hätte sich die Art längst selbst erledigt (was nicht heißt, dass es unter Hunden aller Rassen individuell auch "Raufbolde" geben kann, die Ursachen dafür dürften vielfältig sein). Eine interessante Lektüre ist übrigens das Buch "Natürlich Aggressiv", Hrsg. Udo Gansloßer mit namhaften Co-Autoren, ebenso ist das Buch von John Bradshaw "Hunde Verstand" eine weitreichende Grundsatzlektüre.


Ein meiner Meinung nach spannender wie grundsätzlicher Problempunkt ist bei dem Ganzen auch, ob und wie zuchtselektiv bestimmte "Merkmale" überhaupt vererbt werden können bzw. ob Züchter - mit unterschiedlichsten Hintergründen - seit vielen Jahrhunderten  bestimmte Dinge/Merkmale "als vererbbar" behaupten, die es aber streng genommen vielleicht so gar nicht sind, auch, um ihre Zucht monetär zu rechtfertigen (i. Ü. seit vielen Jahrzehnten womöglich auch Teile der Hundetrainerbranche, um "rassespezifischen Trainingsbedarf" zu verkaufen), was am Ende zwar menschlich verständlich ist, jedoch noch nichts über die objektive Belegbarkeit aussagt. Was erbbiologisch im Detail als endgültig bewiesen vererbbar angesehen werden kann und was nicht bzw. welches Verhalten/welche Eigenschaften vielmehr von  individuellen Entwicklungen der Hunde unterschiedlichster Hunderassen im Rahmen ihren Sozialkontextes abhängen - dies scheint mir ein sehr weites, fachspezifisches Feld zu sein. Es lohnt sich durchaus, hierzu auch unsere Stellungnahme/Petition zu lesen, da darin jdf. im "Listen"-Hundekontext namhafte Fachleute zitiert werden. Interessant ist dabei i. Ü. auch, dass erwiesen durch vielzählige Rettungen und Rehabilitierungsprojekte der letzten Jahrzehnte als Kampfhunde mißbrauchte Hunde resozialisiert werden konnten, lebend in Familien, auch mit anderen Hunden zusammen (sicher nicht alle, doch genug, so dass dies nicht als "Ausnahme" ansehbar ist, ein sehr prominentes Beispiel aus den USA "The Vicktory Dogs - Michael Vick Dogs"; The Champions - US-Dokumentationsfilm: Als Laie und allein mit meinem Herzen sage ich, die Hunde hatten es einfach satt, gequält zu werden, zu kämpfen, sie waren erlöst und nahmen die menschliche Hilfe mehr als dankbar an. Fachlich dürfte gerade dies ein beachtenswerter relevanter Baustein in der ganzen "Listen"-Hunde-Debatte sein.

Abschließend möchte ich von  Herrn Thomas Riepe aus dem Jahr 2014 seinen Blogbeitrag

Gefährliches Monster? Überhund? Oder einfach nur Hund? Der American Staffordshire Terrier


sowie aus dem Blog Antihond/Antis Blog den Beitrag


als sehr lesenswert empfehlen. Nun, und ganz  am Ende darf natürlich auch ein Foto unseres Hundes nicht fehlen, der all das sowieso nicht versteht: 
 


Kerstin Reck, Mitglied im Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V.



Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum

Sonntag, 24. Januar 2016

Abschaffung der Rasseliste auch im HundVerbrEinfG - Petitionen an den Bundestag und Bundesinnenministerium

Unsere im November 2015 eingereichte umfangreiche Petition zur Abschaffung der Rasselisten vom 27.10.2015 war im November 2015 auch an den Bundestag und Bundesrat gesandt worden. Denn auch das Bundes-"Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland" (HundVerbrEinfG) enthält eine Rasseliste und erklärt Hunde der Rassen Pitbull Terrier (kein FCI-Standard, letztlich nur ein Oberbegriff), American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen allein aufgrund ihrer "Rasse" als gefährlich (darüber hinaus "nach Landesrecht bestimmte Hunde"). Die (mögliche) Gefährlichkeit eines Hundes allein an seiner Rasse festzumachen, ist kynologisch/wissenschaftlich nicht haltbar, was auch unsere, durch namhafte Fachleute unterstützte o. g. Stellungnahme vom 27.10.2015 nebst umfänglicher Anlagen-CD belegt.

Das (Bundes-)HundVerbrEinG, auf das sich u. a. auch Gemeinden aus Bundesländern wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein beziehen, die auf  Landesebene keine Rasselisten haben, um unter rechtsirriger Bezugnahme auf jenes Bundesgesetz mit anderem Sachkontext dennoch z. T. exorbitant erhöhte "Listenhunde"-Steuern in den Gemeinden meinen begründen zu können, wird derzeit vom Bundesinnenministerium überprüft (Evaluierung o. Evaluation = Bewertung/Begutachtung). Diesbezüglich hat auch der Verein IG Gegen Rasselisten e. V. eine ePetition eingereicht, die noch viele Unterschriften benötigt: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_12/_23/Petition_62756.html 

Wir haben unsere umfangreiche Stellungnahme vom 27.10.2015 aufgrund der Evaluation des  (Bundes-)HundVerbrEinG mit expliziter Bezugnahme darauf auch noch einmal an das Bundesinnenministerium gesandt (auch insofern können Postkarten/Online-Postkarten an das Bundesinnenministerium zur Unterstützung gesandt werden: hier mehr dazu) und werden über Neuigkeiten auch diesbezüglich weiter berichten. Hier unser Briefauszug (zur besseren Lesbarkeit - durch Anklicken der Fotos werden diese vergrößert):







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Montag, 18. Januar 2016

Berlin, Bremen, MVP - Erste Korrespondenzen zu unserer Petition zur Abschaffung der Rasselisten

Aus Berlin, der Freien Hansestadt Bremen und Mecklenburg-Vorpommern erhielten wir auf unsere Petition/umfangreiche Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten vom 27.10.2015 erste Antworten, zu denen wir wiederum Stellung genommen haben. Nachfolgend dokumentieren wir den bisherigen Schriftwechsel mit diesen drei Bundesländern, weitere Korrespondenz, so sie erfolgt, fügen wir später hinzu und werden natürlich auch sonst über jeglichen Fortgang aus allen betroffenen Bundesländern (außer Nds. und SH) immer wieder berichten, zu weiteren Korrespondenzen mit Bayern, HH, NRW u. Sachs.-Anh. hier Nr. 2, für Baden-Württ., Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz dieser Beitrag Nr. 3 und  für Brandenburg, Sachsen und Thüringen dieser 4. Beitrag. (Hinweis: Die Lesequalität der unten eingestellten Dokumente verbessert sich am PC durch Anklicken auf jedes Bild bzw. per Touchscreen durch Vergrößern):

1. Berlin (Edit. 21.07.2016)

Edit 21.07.2016: Für Berlin ist am 21.07.2016  dieVeröffentlichung von Teilen des neuen HundeG im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt, welche dann am 22.07.2016 in Kraft treten werden. Wir besprechen dies in diesem gesonderten Blogbeitrag. Die letzten inhaltlich relevanten Korrespondenzen haben wir unten eingefügt, u. a. die Antwort der Justizsenatsverwaltung auf unsere eMail "Bürgerfragen", bitte dazu runtersrcollen.

Hinweisen möchten wir an dieser Stelle auf einen sehr informativen Beitrag des TV-Senders TV.Berlin - nach der ersten öffentlichen Anhörungssitzung zum neuen HundeG-Entwurf am 18.11.2015, in welchem sich Herr Justizsenator Heilmann im Verlaufe des Interviews (ab 2.45 min/sec) sinngemäß dahin äußerte, "dass man diese Hunde (Listenhunde) nicht haben wolle, die Leute können sich andere Hunde anschaffen", ansehenswert ist jedoch das ganze Interview bzw. der gesamte Beitrag, mit allen Interviews: https://www.youtube.com/watch?v=4mtuYsmVu9g

Unsere Petition nebst Anlagen (CD etc.) wurde in Berlin an den Petitionsausschuss und aufgrund des derzeitigen bekannten Gesetzesentwurfsverfahrens zu einer Änderung des Berliner HundeG (Beibehaltung der Rasseliste, ledigl. Reduzierung auf 4 Rassen - AST, PT, BT, Tosa Inu - mit lediglich teilweiser Auflagenbefreiungsmöglichkeit) mit einem gesonderten Anschreiben auch an den Regierenden Bürgermeister Herrn Müller und den Justizsenator Herrn Heilmann versandt. Am 18.12.2015 antwortete uns zunächst der Berliner Petitionsausschuss, wozu wir am 28.12.2015 Stellung nahmen, am 29.12.2015 erhielten wir eine Nachricht vom Plenar- und Ausschussdienst, wonach unsere Stellungnahme (noch einmal) intern an den Rechtsausschuß weitgeleitet worden sei. Update: Am 14.01.2016 teilte uns der Petitionsabschuss mit, bei seinem Abschluss unserer Eingabe zu bleiben, in der Versicherung und Annahme, dass sich der mit der Gesetzesnovellierung befasste Ausschuss bereits eingehend mit der Thematik befasst habe und dies auch weiter tun werde. Unser Vorstand hat in der 1. Februar-Hälfte 2016, abgestimmt mit unserem Kontakt vor Ort, unsere Stellungnahme auch noch einmal allen Fraktionen zukommen lassen, was erfolgt ist.  Derzeit ist die  Entscheidung im Rechtssausschuss über die Neufassung des Berliner Hundegesetzes vertagt (Stand 25.05.2016) . Stand 17.04.2016: Wir verlinken hier einen Bericht der Berliner Morgenpost vom 17.04.2016, wonach sich die beteiligten Parteien außer der CDU bislang Lösungen "ohne Rasselisten" oder jdf. Alternativen (Wesenstests zur Gefährlichkeits-Widerlegung - SPD) vorstellen können, während die CDU die Idee hat, diese aus dem Gesetz in eine Rechtsverordnung auszulagern; EDIT - Unser Schreiben vom 24.04.2016 ist unten eingestellt, bitte runterscrollen.

EDIT: Am 18.05.2016 fand die bisher letzte öffentliche Ausschuss-Sitzung zu dem neuen Berliner HundeG statt. Die Rasseliste soll in eine Rechtsverordnung (RVO) ausgelagert werden, welche Rassen gelistet sein sollen, ist derzeit noch offen (via https://www.youtube.com/watch?v=6Cj3oIlYR38 gibt es einen ausführlichen Bericht von TV.Berlin zu der Ausschuss-Sitzung). Zwischenzeitlich wurde im Berliner Parlament über das neue HundeG abgestimmt und dieses beschlossen (siehe Update oben vom 21.07.2016). Wir hatten uns zuvor mit einem letzten Appell (der Details aus der Sitzung aufgreift), diesmal direkt durch eines unserer Vereinsmitglieder aus Berlin, noch einmal an den Regierenden Bürgermeister, den Rat der Bürgermeister und die Fraktionen gewandt, die eMail vom 24.05.2016 ist unten eingestellt, ebenso 2 inhaltlich relevante Antworten darauf, bitte runterscrollen (es sollen danach in einer RechtsVO zunächst noch 3 Rassen - AST PBT und BT - gelistet sein):











 
 Schreiben vom 14.01.2016

Unser Schreiben vom 24.04.2016:

Per Einschreiben
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

und                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     
Ausschuss für Verfassungs-
und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung
Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin




und per eMail an alle Ausschussmitglieder: Recht@parlament-berlin.de, seibeld@cdu-fraktion.berlin.de, info@erol-oezkaraca.de, benedikt.lux@gruene-fraktion-berlin.de, irene.koehne@spd.parlament-berlin.de mail@thomas-isenberg.de, tom.schreiber@spd.parlament-berlin.de, ralf.wieland@spd.parlament-berlin.de, info@andreas-gram.de, info@claudiojupe-mda.berlin, rissmann@cdu-fraktion.berlin.de, simon@cdu.parlament-berlin.de, turgut.altug@gruene-fraktion-berlin.de, dirk.behrendt@gruene-fraktion-berlin.de, lederer@linksfraktion-berlin.de, moeller@linksfraktion-berlin.de, skowalewski@piratenfraktion-berlin.de, sweiss@piratenfraktion-berlin.de sowie darüber hinaus an: info@daniel-buchholz.de und buero.haemmerling@gruene-fraktion-berlin.de

BETREFF: Entwurf zum neuen Berliner Hundegesetz - unsere Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten vom 27.10.2015


Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister von Berlin Müller,
sehr geehrte Damen und Herren des Rechtsausschusses,

in vorbezeichneter Angelegenheit hatten wir Ihnen und Herrn Justizsenator Heilmann im November 2015 sowie Dezember 2015 auch dem Rechtsausschuss und erneut allen Fraktionen im Januar 2016 unsere umfangreiche, von namhaften Fachleuten unterstützte Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten übermittelt und um Auseinandersetzung mit dortigem Inhalt gebeten (für jeden einsehbar u. a. hier: http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/stellungnahmen/ ). Der Berliner Petitionsausschuss hatte unsere Eingabe mit dem Hinweis auf das laufende Gesetzesentwurfsverfahren abschlägig beschieden und darauf verwiesen, dass sich mit unseren Argumenten eingehend im Rechtsausschuss auseinandergesetzt würde.

Jüngsten Medienberichten (http://www.morgenpost.de/berlin/article207433771/Fuehrerschein-fuer-alle-Hundehalter-in-Berlin-soll-kommen.html und http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-hundegesetz-sollen-alle-hundekaeufer-einen-hundefuehrerschein-machen/13459812.html) zufolge, sofern sie zutreffen, wird offenbar seitens Teilen der CDU leider weiterhin an der Rasseliste dem Grunde nach festgehalten und eine mögliche geplante Auslagerung aus dem Gesetz in Gestalt einer Rechtsverordnung damit begründet, dass die Rasseliste dann leichter aktualisierbar wäre, falls (erneut) eine Hunderasse als gefährlich eingestuft werden müsse. Sollte dies so zutreffen, zeigt dies uns und vor allem vielen Fachleuten auf dem Gebiet, dass sich hier der Grundproblematik zur Rasselistenthematik, jedenfalls in Teilen des Ausschusses und/oder der Berliner CDU, nicht einmal ansatzweise geöffnet worden ist und darüber nach wie vor ein großes Missverstehen besteht. Wir möchten hierauf gern mit einem Zitat aus unserer Stellungnahme (dort S. 13) antworten, dass das Ganze kynologisch/ethologisch fachkundig auf den Punkt bringt:


Es handelt sich hierbei, wie auch unsere umfangreiche Stellungnahme vom 27.10.2015 eindrucksvoll belegt, nicht „nur um Argumente der Tierschutzseite“, sondern um belastbare, seit vielen Jahren wiederholter Aussagen namhafter Fachleute: Rechtgrundlagen jeglicher Art müssen, um unserem Rechtsstaatsprinzip Genüge zu tun, die aktuellen fachlichen Erkenntnisse im jeweiligen Rechts- und Fachgebiet berücksichtigen und können diese nicht einfach übergehen. Im November 2015 haben sich bei der öffentlichen Anhörung zu dem Berliner HundeG-Entwurf alle dort anwesenden Fachleute ebenfalls gegen die Rasseliste ausgesprochen.

Hinzukommt, dass der jetzige Entwurf zwar eine Reduzierung der Rasseliste auf noch 4 Hunderassen vorsieht, aber selbst bei bestandenem, in Berlin teils mehrstündigem Wesenstest des Hundes und der Sachkundenachweiserbringung des Hundehalters immer noch ein dauerhafter Maulkorbzwang Pflicht sein soll. Dies ist offenkundig rechts- wie tierschutzwidrig und wie unsere Arbeit ebenfalls nachdrücklich aufzeigt, ohne jegliche nachvollziehbare fachliche Grundlage. Gern dürfen wir zum mythenhaft anmutenden Thema „Beißkraft“ auch noch einmal auf unseren Blog-Beitrag verweisen: http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/2015/09/mythos-entkraftet-pit-bulls-beien-nicht.html

Auch wird u. E. nach wie vor verkannt, dass die Bannung bestimmter Hunderassen nicht etwa zur Einsicht krimineller Halter über deren qualvollen Mißbrauch führt, sondern diese längst auf andere Hunderassen ausweichen oder beauflagte Rassen illegal halten lässt. Und das furchtbare Leid der Hunde, egal welcher Rasse, durch missbräuchliche Haltung, "Scharfmachen" oder illegale Hundekämpfe dauert an. Dass zudem eine gesetzlich "attestierte" Gefährlichkeitsunterstellung bezogen auf die Rasse eines Hundes, so falsch sie auch sein mag, einer bestimmten Halterklientel noch Bestätigung in deren Irrwegen dahin verleiht, "einen voll krassen Hund" zu haben, dürfte auf der Hand liegen. Die furchtbaren Qualen von Menschenhand an diesen Hunden im Verborgenen sprich der Mythos um „Beißkraft und gefährliche Hunderassen“ wird so quasi gesetzlich weiter geschürt und stellt nicht mal ansatzweise eine Lösung für das zugrundeliegende menschliche Problem dar.

Nach den oben verlinkten Medienberichten kann sich z. B. Herr Daniel Buchholz von der SPD sehr wohl vorstellen, dass von der Rasseliste Abstand genommen wird. Ebenso setzt sich Frau Claudia Hämmerling von Bündnis90/Die Grünen für die Abschaffung der Rasselisten ein. Aus allen Parteien gibt es letztlich Beispiele vieler Politiker, die erkannt haben, dass Rasselisten kein sinnvolles Gefahrpräventionsmittel sind. Beißvorfälle mit Hunden aller Rassen und missbräuchliche tierschutzwidrige Hundehaltung gibt es nach wie vor. Sach- und fachkundige Aufklärung aller Seiten im Umgang mit Hunden und verpflichtende Halterkunde sollten endlich Priorität haben.

Wir stehen Ihnen weiterhin gern zum Austausch zur Verfügung, in Berlin auch persönlich durch unser aktives Vereinsmitglied Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Kerstin Reck (und selbst Hundehalterin). Wir danken Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Silvia van de Water - 1. Vorstandsvorsitzende
http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/ und
Kerstin Reck - Vereinsmitglied

eMail-Schreiben vom 24.05.2016:

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister von Berlin Müller,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen von Berlin,
sehr geehrte Damen und Herren der Berliner Fraktionen,

am 18.05.2016 war ich als Berliner Bürgerin, Hundehalterin und aktives Mitglied im Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V. bei der öffentlichen Ausschuss-Sitzung zum Entwurf des neuen Berliner Hundegesetzes.

Für mich sind u. a. anhand des Änderungsvorschlages der Koalition (siehe Anlage) sowie aufgrund der in der Ausschuss-Sitzung erfolgten Diskussionen und Antragsabstimmungen viele Fragen aufgetreten. Mit diesen Fragen stehe ich nicht allein da, denn viele Hundehalter (genauso wie Nichthundehalter) beschäftigen diese Fragen, auch über unsere Stadtgrenzen hinaus.

Ich weiß, dass Sie alle wenig Zeit haben und in viele Dinge unsere Stadt betreffend tagtäglich involviert sind. Deshalb möchte ich auch nur einige Fragen aufgreifen und bitte Sie, sich diese noch vor Ihrer Abstimmung am Donnerstag im Parlament über den neuen Gesetzesentwurf zzgl. der geplanten Rechtsverordnung (gesetzesexterne Rasseliste) vor Augen zu führen und ob bzw. wie Sie diese beantworten könnten/würden:

Warum bzw. auf welcher fachkundigen Grundlage wird angenommen, dass Halter von Hunden bis zu einer Widerristhöhe von 30 cm keine Sachkunde (geltend für neu erworbene Hunde) nachweisen müssen (u. a. zur Erreichung Leinenpflichtbefreiungen)?

Wie werden die Bezirksämter künftig mit "Vorfällen" umgehen, wenn ein (neu erworbener) unangeleinter, bis 30 cm widerristhoher Hund einen größeren angeleinten Hund attackiert  und der große angeleinte Hund (Bedrängungssituation, Bürgersteigenge etc.) irgendwann "warnschnappt", weil der kleine unangeleinte Hund jegliche vorherigen Abwehrsignale übergangen hat? Dabei kann der Halter des großen (ggf. ebenfalls neuen) Hundes i. Ü. auch einen Sachkundenachweis zur Leinenbefreiung haben, hat sich aber dennoch im Rahmen der bestmöglichen Sicherheit für seinen Hund im Straßenraum für die Leinenführung bewusst entschieden. Wer ist dann an einer Bissverletzung am Ende Schuld?

Wie stellen Sie sich vor, dass jemand, der Angst vor Hunden hat oder keinen Kontakt auf der Straße zu Hunden möchte, z. B. auf einen (neu erworbenen) Pinscher, Jack Russel Terrier oder kleinen Schnauzer reagiert, der laut bellend auf dem Bürgersteig auf ihn zurennt? Und womöglich als Antwort auf die Bitte, der Halter möge seinen Hund zu sich rufen bzw. anleinen, die Antwort erhält: Der braucht keine Leine, ich darf das. Woher stammt die Annahme, dass sich Ängste vor Hunden nur auf größere Hunde beziehen bzw. teilen Sie diese Annahme?

Obwohl sich bereits am 18.11.2015 von allen gehörten Experten gegen die Rasselisten ausgesprochen wurde, den Fraktionen, Rechtsausschuss, Justizsenator, Bürgermeister usw. auch umfängliches Informationsmaterial und Stellungnahmen von Vereinen auf diesem Gebiet, unterstützt von namhaften Fachleuten  (vgl. u. a. hier: http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/stellungnahmen/), vorlagen etc., wird an diesem Instrument bedauerlicherweise festgehalten.

Als Begründungen wurde u. a. von Vertretern der CDU angeführt, "die Rasselisten seien doch letztlich eine Glaubensfrage" oder "Eltern mit Kindern aus Wahlkreisen hätten Angst vor gefährlichen Hunden und wollten deshalb die Rasselisten." Ebenso wurde u. a. von Vertretern der SPD, auch in nachfolgenden Medienberichten, postuliert, die Abschaffung der Rasselisten "sei ein Systemwechsel, der u. a. einen flächendeckenden Wesenstest für alle Hunde als Alternative nach sich zöge und was ca. 10 Jahre Vorlaufzeit benötigen würde.  Dies sind Zitatwiedergaben. In Niedersachsen gibt es seit 2003 keine Rasselisten mehr, in Schleswig-Holstein seit 2016: Dort gibt es als Alternative auch keine flächendeckenden Wesenstests für alle Hunde, sondern verpflichtende (Nds.) wie freiwillige Hundeführerscheine/Sachkundenachweise (SH mit Anreizen für eine mögliche Hundesteuerermäßigung). Auch hat die Umstellung darauf dort nicht jeweils 10 Jahre gedauert.

Als Juristin, ich bin Anwältin und Mediatorin, habe ich bereits ab dem 1. Semester im Studium gelernt, dass Rechtsgrundlagen in unserem Staat auf fundierten, neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und sachlich nachvollziehbaren Fakten beruhen
müssen. Dass hier offenbar u. a. subjektive Ängste einzelner und Glaubensfragen die Gesetzgebung und/oder RVO-Ausführung beeinflussen, ist sehr irritierend, gelinde gesagt. 

Sofern ich den Änderungsantrag der Koalition richtig verstehe, kommt nun auch eine Phänotyp-Bestimmung hinzu (was real viele Rassemixe von Berliner Haltern betreffen kann u. wird), gegen die man als Halter zwar eine Begutachtung ins Feld führen kann, aber dies eben auch muss, um der Unterstellung einer Rassezugehörigkeit und damit verbundenen Auflagen entgegenzutreten. Dies ist für mich zusätzlich eine Verschärfung zur bisherigen Rechtslage und erhöhter Aufwand für die Exekutive: Wie werden Sie damit bei den Bezirksämtern umgehen?

Ebenso scheint sich der geplante Nachweis - im jüngsten Änderungsvorschlag der Koalition - zur Gefährlichkeitswiderlegung nicht auf die Rassezugehörigkeit zu beziehen (siehe § 5 Abs. 4, sondern auf die vorherigen Gefährlichkeitsfeststellungen nach § 5 Abs. 3 S. 1 u. 2). D. h., dass - sollten ich und andere Besucher am 18.05.2016 von weiteren Änderungen noch in der laufenden Sitzung mangels Wortlautkenntnis dieser noch keine Detailinfos gehabt haben - es dabei bliebe, dass trotz Sachkundenachweis und Wesenstest keine Exkulpation für die in der RVO noch zu listenden Rassen und der damit verbundenen rassespezifischen Gefährlichkeitsunterstellung möglich sein wird? Sprich auch eine Maulkorb-Befreiung bleibt diesen Rassen dann weiterhin verwehrt? Was halten Sie auch unter Tierschutzaspekten (dauerhafter Maulkorbzwang, artgerechte Kommunikation) davon? 

Und welche Rassen werden nun "als erstes" in der RVO gelistet sein bzw. wird sich insofern in vollem Umfang am HundVerbrEinfG (so die Aussagen der Koalition in der Sitzung vom 18.05.2016) orientiert werden und was ja für Berlin wieder die Hinzufügung einer Rasse bedeuten würde, die vor Jahren längst gestrichen wurde? Und was würde dies für Bestandshunde dieser Rasse und ihre Halter bedeuten?

Ist Ihnen schließlich bekannt, dass die Ausgliederung von Rasselisten in Rechtsverordnungen u. a. in Hessen und in Niedersachsen von Gerichten wieder verworfen wurde (Stichwort: Wesentliches ist im Gesetz selbst zu regeln...)?

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

...darauf 1. die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz vom 01.06.2016:







...und 2. die Antwort des BZA Marzahn-Hellersdorf vom 06.06.2016:



2. Freie Hansestadt Bremen (Edit. 07.04.2016)

Vom Bremer Petitionsausschuss erhielten wir am 17.12.2015 eine Stellungnahme des Bremer Senators für Inneres vom 08.12.2015, worauf wir mit Schreiben vom 28.12.2015 antworteten. EDIT: Mit Schreiben vom 18.03.2016 antwortete uns der Petitionsausschuss des Landtages der Freien Hansestadt Bremen erneut und lehnte unsere  Eingabe ab, die Begründung ist dem unten eingestellten Schreiben vom 18.03.2016 zu entnehmen. Wir haben uns nun am 05.04.2016 an die FDP gewandt, da diese sich bekanntlich in Bremen gegen die Rasseliste engagiert, wir erhielten auch prompt eine Rückantwort am 06./07.04.2016, die Korrespondenz ist ebenfalls unten eingestellt, wir werden weiter berichten:

 



 


Unsere eMail vom 05.04.2016 an die FDP in Bremen:

" Sehr geehrte Frau Lencke-Steiner,
Sehr geehter Herr Prof. Dr. Hauke Hilz,

mit unserer umfangreichen Petition/Stellungnahme vom 27.10.2015 haben wir uns im November 2015 an die Bundesregierung und alle Landesregierungen (außer Niedersachsen und
Schleswig-Holstein) gewandt. Diese wurde von namhaften Fachleuten unterstützt und hat die Notwendigkeit aufgezeigt, dass eine sinnvolle Gefahrabwehr nur durch Sachkunde der Halter
zu erreichen ist. Leider halten viele Politiker an der Rasseliste fest - ein alter Zopf, der endlich abgeschnitten gehört. Durch viele Fachleute, Studien etc. wurde weitreichend die Unsinnigkeit
der Rasselisten bewiesen. Es ist kaum nachvollziehbar, warum die Politik die Augen vor diesen Erkenntnissen und Studien verschließt und weiterhin eine Scheinsicherheit vorgaukeln will.

Um so erfreuter sind wir darüber, dass sich die FDP in Bremen dieser Thematik widmet und sich ebenfalls gegen die Rasselisten und für eine ordentliche Sachkunde der Halter ausspricht.
Gerne stellen wir Ihnen unsere umfangreiche Arbeit zur Verfügung, die ich Ihnen im Anhang beigefügt habe. Ebenso möchten wir Ihnen die bereits erfolgte Korrespondenz mit
Bremen zur Kenntnisnahme/Stellungnahme bereitstellen - hier der Link zu unserem Blog: http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/…/ber…

Immer mehr Bürger interessieren sich für das Thema Rasselisten - diese sind sicher nicht mehr so leicht mit diesem alten Zopf zufrieden zu stellen - denn die Aufklärungsarbeit
ist durch viele Vereine und Organisationen sowie Interessengemeinschaften immens und die Forderung nach einer nachhaltigen und vernünftigen Gefahrabwehr nimmt weiter zu.

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V.
Silvia van de Water, 1. Vorsitzende"

Die Antwort vom 06./07.04.2016 der FDP (Prof. Dr. Hauke Hilz) aus Bremen darauf:

" Sehr geehrte Frau van de Water,
vielen Dank für Ihre Email und die angehängten Informationen. Wir sind in der Vorbereitung für einen entsprechenden Antrag in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag). Da helfen uns diese Informationen sicherlich. Sobald wir den Antrag fertig haben, werden wir sie informieren.
Kurze Anmerkungen: Eines unser Mitglieder ist Geschäftsführer in einem Tierheim. Auch von der Seite gibt es herzlich wenig Verständnis für diese Rassenlisten. Denn dort sieht man die Konsequenzen.
Viele Grüße aus der Freien Hansestadt
Hauke Hilz
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Prof. Dr. Hauke Hilz, MdBB
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Landesvorsitzender
Stadtverordneter

Freie Demokratische Partei
Landesverband Bremen e.V.
Violenstraße 47
28195 Bremen
hilz@fdp-bremen.de
Tel. 0421 2227222
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3. Mecklenburg-Vorpommern (Edit 17.07.2016)

Aus MVP erhielten wir am 01.12.2015 eine erste Antwort, zu welcher wir am 15.01.2016 Stellung nahmen, eine weitere Zwischenantwort aus MVP erfolgte mit dortigem Schreiben vom 18.02.2016, eine endgültige Entscheidung steht noch aus bzw. wird uns noch mitgeteilt werden. Edit: Mit Schreiben vom 13.07.2016 teilte uns der Landtag aus M-VP nun seine ablehnende Entscheidung mit, das Schreiben ist unten eingestellt. Auch hier werden wir uns an die Fraktionen in nächster Zeit wenden:







 
Schreiben vom Landtag vom 13.07.2016:


Über den Fortgang sowohl betreffend die obigen drei Bundesländer als auch von den weiteren Bundesländern werden wir berichten.




Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum