Sonntag, 24. Januar 2016

Abschaffung der Rasseliste auch im HundVerbrEinfG - Petitionen an den Bundestag und Bundesinnenministerium

Unsere im November 2015 eingereichte umfangreiche Petition zur Abschaffung der Rasselisten vom 27.10.2015 war im November 2015 auch an den Bundestag und Bundesrat gesandt worden. Denn auch das Bundes-"Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland" (HundVerbrEinfG) enthält eine Rasseliste und erklärt Hunde der Rassen Pitbull Terrier (kein FCI-Standard, letztlich nur ein Oberbegriff), American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen allein aufgrund ihrer "Rasse" als gefährlich (darüber hinaus "nach Landesrecht bestimmte Hunde"). Die (mögliche) Gefährlichkeit eines Hundes allein an seiner Rasse festzumachen, ist kynologisch/wissenschaftlich nicht haltbar, was auch unsere, durch namhafte Fachleute unterstützte o. g. Stellungnahme vom 27.10.2015 nebst umfänglicher Anlagen-CD belegt.

Das (Bundes-)HundVerbrEinG, auf das sich u. a. auch Gemeinden aus Bundesländern wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein beziehen, die auf  Landesebene keine Rasselisten haben, um unter rechtsirriger Bezugnahme auf jenes Bundesgesetz mit anderem Sachkontext dennoch z. T. exorbitant erhöhte "Listenhunde"-Steuern in den Gemeinden meinen begründen zu können, wird derzeit vom Bundesinnenministerium überprüft (Evaluierung o. Evaluation = Bewertung/Begutachtung). Diesbezüglich hat auch der Verein IG Gegen Rasselisten e. V. eine ePetition eingereicht, die noch viele Unterschriften benötigt: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_12/_23/Petition_62756.html 

Wir haben unsere umfangreiche Stellungnahme vom 27.10.2015 aufgrund der Evaluation des  (Bundes-)HundVerbrEinG mit expliziter Bezugnahme darauf auch noch einmal an das Bundesinnenministerium gesandt (auch insofern können Postkarten/Online-Postkarten an das Bundesinnenministerium zur Unterstützung gesandt werden: hier mehr dazu) und werden über Neuigkeiten auch diesbezüglich weiter berichten. Hier unser Briefauszug (zur besseren Lesbarkeit - durch Anklicken der Fotos werden diese vergrößert):







Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum

Montag, 18. Januar 2016

Berlin, Bremen, MVP - Erste Korrespondenzen zu unserer Petition zur Abschaffung der Rasselisten

Aus Berlin, der Freien Hansestadt Bremen und Mecklenburg-Vorpommern erhielten wir auf unsere Petition/umfangreiche Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten vom 27.10.2015 erste Antworten, zu denen wir wiederum Stellung genommen haben. Nachfolgend dokumentieren wir den bisherigen Schriftwechsel mit diesen drei Bundesländern, weitere Korrespondenz, so sie erfolgt, fügen wir später hinzu und werden natürlich auch sonst über jeglichen Fortgang aus allen betroffenen Bundesländern (außer Nds. und SH) immer wieder berichten, zu weiteren Korrespondenzen mit Bayern, HH, NRW u. Sachs.-Anh. hier Nr. 2, für Baden-Württ., Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz dieser Beitrag Nr. 3 und  für Brandenburg, Sachsen und Thüringen dieser 4. Beitrag. (Hinweis: Die Lesequalität der unten eingestellten Dokumente verbessert sich am PC durch Anklicken auf jedes Bild bzw. per Touchscreen durch Vergrößern):

1. Berlin (Edit. 21.07.2016)

Edit 21.07.2016: Für Berlin ist am 21.07.2016  dieVeröffentlichung von Teilen des neuen HundeG im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt, welche dann am 22.07.2016 in Kraft treten werden. Wir besprechen dies in diesem gesonderten Blogbeitrag. Die letzten inhaltlich relevanten Korrespondenzen haben wir unten eingefügt, u. a. die Antwort der Justizsenatsverwaltung auf unsere eMail "Bürgerfragen", bitte dazu runtersrcollen.

Hinweisen möchten wir an dieser Stelle auf einen sehr informativen Beitrag des TV-Senders TV.Berlin - nach der ersten öffentlichen Anhörungssitzung zum neuen HundeG-Entwurf am 18.11.2015, in welchem sich Herr Justizsenator Heilmann im Verlaufe des Interviews (ab 2.45 min/sec) sinngemäß dahin äußerte, "dass man diese Hunde (Listenhunde) nicht haben wolle, die Leute können sich andere Hunde anschaffen", ansehenswert ist jedoch das ganze Interview bzw. der gesamte Beitrag, mit allen Interviews: https://www.youtube.com/watch?v=4mtuYsmVu9g

Unsere Petition nebst Anlagen (CD etc.) wurde in Berlin an den Petitionsausschuss und aufgrund des derzeitigen bekannten Gesetzesentwurfsverfahrens zu einer Änderung des Berliner HundeG (Beibehaltung der Rasseliste, ledigl. Reduzierung auf 4 Rassen - AST, PT, BT, Tosa Inu - mit lediglich teilweiser Auflagenbefreiungsmöglichkeit) mit einem gesonderten Anschreiben auch an den Regierenden Bürgermeister Herrn Müller und den Justizsenator Herrn Heilmann versandt. Am 18.12.2015 antwortete uns zunächst der Berliner Petitionsausschuss, wozu wir am 28.12.2015 Stellung nahmen, am 29.12.2015 erhielten wir eine Nachricht vom Plenar- und Ausschussdienst, wonach unsere Stellungnahme (noch einmal) intern an den Rechtsausschuß weitgeleitet worden sei. Update: Am 14.01.2016 teilte uns der Petitionsabschuss mit, bei seinem Abschluss unserer Eingabe zu bleiben, in der Versicherung und Annahme, dass sich der mit der Gesetzesnovellierung befasste Ausschuss bereits eingehend mit der Thematik befasst habe und dies auch weiter tun werde. Unser Vorstand hat in der 1. Februar-Hälfte 2016, abgestimmt mit unserem Kontakt vor Ort, unsere Stellungnahme auch noch einmal allen Fraktionen zukommen lassen, was erfolgt ist.  Derzeit ist die  Entscheidung im Rechtssausschuss über die Neufassung des Berliner Hundegesetzes vertagt (Stand 25.05.2016) . Stand 17.04.2016: Wir verlinken hier einen Bericht der Berliner Morgenpost vom 17.04.2016, wonach sich die beteiligten Parteien außer der CDU bislang Lösungen "ohne Rasselisten" oder jdf. Alternativen (Wesenstests zur Gefährlichkeits-Widerlegung - SPD) vorstellen können, während die CDU die Idee hat, diese aus dem Gesetz in eine Rechtsverordnung auszulagern; EDIT - Unser Schreiben vom 24.04.2016 ist unten eingestellt, bitte runterscrollen.

EDIT: Am 18.05.2016 fand die bisher letzte öffentliche Ausschuss-Sitzung zu dem neuen Berliner HundeG statt. Die Rasseliste soll in eine Rechtsverordnung (RVO) ausgelagert werden, welche Rassen gelistet sein sollen, ist derzeit noch offen (via https://www.youtube.com/watch?v=6Cj3oIlYR38 gibt es einen ausführlichen Bericht von TV.Berlin zu der Ausschuss-Sitzung). Zwischenzeitlich wurde im Berliner Parlament über das neue HundeG abgestimmt und dieses beschlossen (siehe Update oben vom 21.07.2016). Wir hatten uns zuvor mit einem letzten Appell (der Details aus der Sitzung aufgreift), diesmal direkt durch eines unserer Vereinsmitglieder aus Berlin, noch einmal an den Regierenden Bürgermeister, den Rat der Bürgermeister und die Fraktionen gewandt, die eMail vom 24.05.2016 ist unten eingestellt, ebenso 2 inhaltlich relevante Antworten darauf, bitte runterscrollen (es sollen danach in einer RechtsVO zunächst noch 3 Rassen - AST PBT und BT - gelistet sein):











 
 Schreiben vom 14.01.2016

Unser Schreiben vom 24.04.2016:

Per Einschreiben
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

und                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     
Ausschuss für Verfassungs-
und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung
Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin




und per eMail an alle Ausschussmitglieder: Recht@parlament-berlin.de, seibeld@cdu-fraktion.berlin.de, info@erol-oezkaraca.de, benedikt.lux@gruene-fraktion-berlin.de, irene.koehne@spd.parlament-berlin.de mail@thomas-isenberg.de, tom.schreiber@spd.parlament-berlin.de, ralf.wieland@spd.parlament-berlin.de, info@andreas-gram.de, info@claudiojupe-mda.berlin, rissmann@cdu-fraktion.berlin.de, simon@cdu.parlament-berlin.de, turgut.altug@gruene-fraktion-berlin.de, dirk.behrendt@gruene-fraktion-berlin.de, lederer@linksfraktion-berlin.de, moeller@linksfraktion-berlin.de, skowalewski@piratenfraktion-berlin.de, sweiss@piratenfraktion-berlin.de sowie darüber hinaus an: info@daniel-buchholz.de und buero.haemmerling@gruene-fraktion-berlin.de

BETREFF: Entwurf zum neuen Berliner Hundegesetz - unsere Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten vom 27.10.2015


Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister von Berlin Müller,
sehr geehrte Damen und Herren des Rechtsausschusses,

in vorbezeichneter Angelegenheit hatten wir Ihnen und Herrn Justizsenator Heilmann im November 2015 sowie Dezember 2015 auch dem Rechtsausschuss und erneut allen Fraktionen im Januar 2016 unsere umfangreiche, von namhaften Fachleuten unterstützte Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten übermittelt und um Auseinandersetzung mit dortigem Inhalt gebeten (für jeden einsehbar u. a. hier: http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/stellungnahmen/ ). Der Berliner Petitionsausschuss hatte unsere Eingabe mit dem Hinweis auf das laufende Gesetzesentwurfsverfahren abschlägig beschieden und darauf verwiesen, dass sich mit unseren Argumenten eingehend im Rechtsausschuss auseinandergesetzt würde.

Jüngsten Medienberichten (http://www.morgenpost.de/berlin/article207433771/Fuehrerschein-fuer-alle-Hundehalter-in-Berlin-soll-kommen.html und http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-hundegesetz-sollen-alle-hundekaeufer-einen-hundefuehrerschein-machen/13459812.html) zufolge, sofern sie zutreffen, wird offenbar seitens Teilen der CDU leider weiterhin an der Rasseliste dem Grunde nach festgehalten und eine mögliche geplante Auslagerung aus dem Gesetz in Gestalt einer Rechtsverordnung damit begründet, dass die Rasseliste dann leichter aktualisierbar wäre, falls (erneut) eine Hunderasse als gefährlich eingestuft werden müsse. Sollte dies so zutreffen, zeigt dies uns und vor allem vielen Fachleuten auf dem Gebiet, dass sich hier der Grundproblematik zur Rasselistenthematik, jedenfalls in Teilen des Ausschusses und/oder der Berliner CDU, nicht einmal ansatzweise geöffnet worden ist und darüber nach wie vor ein großes Missverstehen besteht. Wir möchten hierauf gern mit einem Zitat aus unserer Stellungnahme (dort S. 13) antworten, dass das Ganze kynologisch/ethologisch fachkundig auf den Punkt bringt:


Es handelt sich hierbei, wie auch unsere umfangreiche Stellungnahme vom 27.10.2015 eindrucksvoll belegt, nicht „nur um Argumente der Tierschutzseite“, sondern um belastbare, seit vielen Jahren wiederholter Aussagen namhafter Fachleute: Rechtgrundlagen jeglicher Art müssen, um unserem Rechtsstaatsprinzip Genüge zu tun, die aktuellen fachlichen Erkenntnisse im jeweiligen Rechts- und Fachgebiet berücksichtigen und können diese nicht einfach übergehen. Im November 2015 haben sich bei der öffentlichen Anhörung zu dem Berliner HundeG-Entwurf alle dort anwesenden Fachleute ebenfalls gegen die Rasseliste ausgesprochen.

Hinzukommt, dass der jetzige Entwurf zwar eine Reduzierung der Rasseliste auf noch 4 Hunderassen vorsieht, aber selbst bei bestandenem, in Berlin teils mehrstündigem Wesenstest des Hundes und der Sachkundenachweiserbringung des Hundehalters immer noch ein dauerhafter Maulkorbzwang Pflicht sein soll. Dies ist offenkundig rechts- wie tierschutzwidrig und wie unsere Arbeit ebenfalls nachdrücklich aufzeigt, ohne jegliche nachvollziehbare fachliche Grundlage. Gern dürfen wir zum mythenhaft anmutenden Thema „Beißkraft“ auch noch einmal auf unseren Blog-Beitrag verweisen: http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/2015/09/mythos-entkraftet-pit-bulls-beien-nicht.html

Auch wird u. E. nach wie vor verkannt, dass die Bannung bestimmter Hunderassen nicht etwa zur Einsicht krimineller Halter über deren qualvollen Mißbrauch führt, sondern diese längst auf andere Hunderassen ausweichen oder beauflagte Rassen illegal halten lässt. Und das furchtbare Leid der Hunde, egal welcher Rasse, durch missbräuchliche Haltung, "Scharfmachen" oder illegale Hundekämpfe dauert an. Dass zudem eine gesetzlich "attestierte" Gefährlichkeitsunterstellung bezogen auf die Rasse eines Hundes, so falsch sie auch sein mag, einer bestimmten Halterklientel noch Bestätigung in deren Irrwegen dahin verleiht, "einen voll krassen Hund" zu haben, dürfte auf der Hand liegen. Die furchtbaren Qualen von Menschenhand an diesen Hunden im Verborgenen sprich der Mythos um „Beißkraft und gefährliche Hunderassen“ wird so quasi gesetzlich weiter geschürt und stellt nicht mal ansatzweise eine Lösung für das zugrundeliegende menschliche Problem dar.

Nach den oben verlinkten Medienberichten kann sich z. B. Herr Daniel Buchholz von der SPD sehr wohl vorstellen, dass von der Rasseliste Abstand genommen wird. Ebenso setzt sich Frau Claudia Hämmerling von Bündnis90/Die Grünen für die Abschaffung der Rasselisten ein. Aus allen Parteien gibt es letztlich Beispiele vieler Politiker, die erkannt haben, dass Rasselisten kein sinnvolles Gefahrpräventionsmittel sind. Beißvorfälle mit Hunden aller Rassen und missbräuchliche tierschutzwidrige Hundehaltung gibt es nach wie vor. Sach- und fachkundige Aufklärung aller Seiten im Umgang mit Hunden und verpflichtende Halterkunde sollten endlich Priorität haben.

Wir stehen Ihnen weiterhin gern zum Austausch zur Verfügung, in Berlin auch persönlich durch unser aktives Vereinsmitglied Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Kerstin Reck (und selbst Hundehalterin). Wir danken Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Silvia van de Water - 1. Vorstandsvorsitzende
http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/ und
Kerstin Reck - Vereinsmitglied

eMail-Schreiben vom 24.05.2016:

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister von Berlin Müller,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen von Berlin,
sehr geehrte Damen und Herren der Berliner Fraktionen,

am 18.05.2016 war ich als Berliner Bürgerin, Hundehalterin und aktives Mitglied im Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V. bei der öffentlichen Ausschuss-Sitzung zum Entwurf des neuen Berliner Hundegesetzes.

Für mich sind u. a. anhand des Änderungsvorschlages der Koalition (siehe Anlage) sowie aufgrund der in der Ausschuss-Sitzung erfolgten Diskussionen und Antragsabstimmungen viele Fragen aufgetreten. Mit diesen Fragen stehe ich nicht allein da, denn viele Hundehalter (genauso wie Nichthundehalter) beschäftigen diese Fragen, auch über unsere Stadtgrenzen hinaus.

Ich weiß, dass Sie alle wenig Zeit haben und in viele Dinge unsere Stadt betreffend tagtäglich involviert sind. Deshalb möchte ich auch nur einige Fragen aufgreifen und bitte Sie, sich diese noch vor Ihrer Abstimmung am Donnerstag im Parlament über den neuen Gesetzesentwurf zzgl. der geplanten Rechtsverordnung (gesetzesexterne Rasseliste) vor Augen zu führen und ob bzw. wie Sie diese beantworten könnten/würden:

Warum bzw. auf welcher fachkundigen Grundlage wird angenommen, dass Halter von Hunden bis zu einer Widerristhöhe von 30 cm keine Sachkunde (geltend für neu erworbene Hunde) nachweisen müssen (u. a. zur Erreichung Leinenpflichtbefreiungen)?

Wie werden die Bezirksämter künftig mit "Vorfällen" umgehen, wenn ein (neu erworbener) unangeleinter, bis 30 cm widerristhoher Hund einen größeren angeleinten Hund attackiert  und der große angeleinte Hund (Bedrängungssituation, Bürgersteigenge etc.) irgendwann "warnschnappt", weil der kleine unangeleinte Hund jegliche vorherigen Abwehrsignale übergangen hat? Dabei kann der Halter des großen (ggf. ebenfalls neuen) Hundes i. Ü. auch einen Sachkundenachweis zur Leinenbefreiung haben, hat sich aber dennoch im Rahmen der bestmöglichen Sicherheit für seinen Hund im Straßenraum für die Leinenführung bewusst entschieden. Wer ist dann an einer Bissverletzung am Ende Schuld?

Wie stellen Sie sich vor, dass jemand, der Angst vor Hunden hat oder keinen Kontakt auf der Straße zu Hunden möchte, z. B. auf einen (neu erworbenen) Pinscher, Jack Russel Terrier oder kleinen Schnauzer reagiert, der laut bellend auf dem Bürgersteig auf ihn zurennt? Und womöglich als Antwort auf die Bitte, der Halter möge seinen Hund zu sich rufen bzw. anleinen, die Antwort erhält: Der braucht keine Leine, ich darf das. Woher stammt die Annahme, dass sich Ängste vor Hunden nur auf größere Hunde beziehen bzw. teilen Sie diese Annahme?

Obwohl sich bereits am 18.11.2015 von allen gehörten Experten gegen die Rasselisten ausgesprochen wurde, den Fraktionen, Rechtsausschuss, Justizsenator, Bürgermeister usw. auch umfängliches Informationsmaterial und Stellungnahmen von Vereinen auf diesem Gebiet, unterstützt von namhaften Fachleuten  (vgl. u. a. hier: http://abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com/stellungnahmen/), vorlagen etc., wird an diesem Instrument bedauerlicherweise festgehalten.

Als Begründungen wurde u. a. von Vertretern der CDU angeführt, "die Rasselisten seien doch letztlich eine Glaubensfrage" oder "Eltern mit Kindern aus Wahlkreisen hätten Angst vor gefährlichen Hunden und wollten deshalb die Rasselisten." Ebenso wurde u. a. von Vertretern der SPD, auch in nachfolgenden Medienberichten, postuliert, die Abschaffung der Rasselisten "sei ein Systemwechsel, der u. a. einen flächendeckenden Wesenstest für alle Hunde als Alternative nach sich zöge und was ca. 10 Jahre Vorlaufzeit benötigen würde.  Dies sind Zitatwiedergaben. In Niedersachsen gibt es seit 2003 keine Rasselisten mehr, in Schleswig-Holstein seit 2016: Dort gibt es als Alternative auch keine flächendeckenden Wesenstests für alle Hunde, sondern verpflichtende (Nds.) wie freiwillige Hundeführerscheine/Sachkundenachweise (SH mit Anreizen für eine mögliche Hundesteuerermäßigung). Auch hat die Umstellung darauf dort nicht jeweils 10 Jahre gedauert.

Als Juristin, ich bin Anwältin und Mediatorin, habe ich bereits ab dem 1. Semester im Studium gelernt, dass Rechtsgrundlagen in unserem Staat auf fundierten, neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und sachlich nachvollziehbaren Fakten beruhen
müssen. Dass hier offenbar u. a. subjektive Ängste einzelner und Glaubensfragen die Gesetzgebung und/oder RVO-Ausführung beeinflussen, ist sehr irritierend, gelinde gesagt. 

Sofern ich den Änderungsantrag der Koalition richtig verstehe, kommt nun auch eine Phänotyp-Bestimmung hinzu (was real viele Rassemixe von Berliner Haltern betreffen kann u. wird), gegen die man als Halter zwar eine Begutachtung ins Feld führen kann, aber dies eben auch muss, um der Unterstellung einer Rassezugehörigkeit und damit verbundenen Auflagen entgegenzutreten. Dies ist für mich zusätzlich eine Verschärfung zur bisherigen Rechtslage und erhöhter Aufwand für die Exekutive: Wie werden Sie damit bei den Bezirksämtern umgehen?

Ebenso scheint sich der geplante Nachweis - im jüngsten Änderungsvorschlag der Koalition - zur Gefährlichkeitswiderlegung nicht auf die Rassezugehörigkeit zu beziehen (siehe § 5 Abs. 4, sondern auf die vorherigen Gefährlichkeitsfeststellungen nach § 5 Abs. 3 S. 1 u. 2). D. h., dass - sollten ich und andere Besucher am 18.05.2016 von weiteren Änderungen noch in der laufenden Sitzung mangels Wortlautkenntnis dieser noch keine Detailinfos gehabt haben - es dabei bliebe, dass trotz Sachkundenachweis und Wesenstest keine Exkulpation für die in der RVO noch zu listenden Rassen und der damit verbundenen rassespezifischen Gefährlichkeitsunterstellung möglich sein wird? Sprich auch eine Maulkorb-Befreiung bleibt diesen Rassen dann weiterhin verwehrt? Was halten Sie auch unter Tierschutzaspekten (dauerhafter Maulkorbzwang, artgerechte Kommunikation) davon? 

Und welche Rassen werden nun "als erstes" in der RVO gelistet sein bzw. wird sich insofern in vollem Umfang am HundVerbrEinfG (so die Aussagen der Koalition in der Sitzung vom 18.05.2016) orientiert werden und was ja für Berlin wieder die Hinzufügung einer Rasse bedeuten würde, die vor Jahren längst gestrichen wurde? Und was würde dies für Bestandshunde dieser Rasse und ihre Halter bedeuten?

Ist Ihnen schließlich bekannt, dass die Ausgliederung von Rasselisten in Rechtsverordnungen u. a. in Hessen und in Niedersachsen von Gerichten wieder verworfen wurde (Stichwort: Wesentliches ist im Gesetz selbst zu regeln...)?

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

...darauf 1. die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz vom 01.06.2016:







...und 2. die Antwort des BZA Marzahn-Hellersdorf vom 06.06.2016:



2. Freie Hansestadt Bremen (Edit. 07.04.2016)

Vom Bremer Petitionsausschuss erhielten wir am 17.12.2015 eine Stellungnahme des Bremer Senators für Inneres vom 08.12.2015, worauf wir mit Schreiben vom 28.12.2015 antworteten. EDIT: Mit Schreiben vom 18.03.2016 antwortete uns der Petitionsausschuss des Landtages der Freien Hansestadt Bremen erneut und lehnte unsere  Eingabe ab, die Begründung ist dem unten eingestellten Schreiben vom 18.03.2016 zu entnehmen. Wir haben uns nun am 05.04.2016 an die FDP gewandt, da diese sich bekanntlich in Bremen gegen die Rasseliste engagiert, wir erhielten auch prompt eine Rückantwort am 06./07.04.2016, die Korrespondenz ist ebenfalls unten eingestellt, wir werden weiter berichten:

 



 


Unsere eMail vom 05.04.2016 an die FDP in Bremen:

" Sehr geehrte Frau Lencke-Steiner,
Sehr geehter Herr Prof. Dr. Hauke Hilz,

mit unserer umfangreichen Petition/Stellungnahme vom 27.10.2015 haben wir uns im November 2015 an die Bundesregierung und alle Landesregierungen (außer Niedersachsen und
Schleswig-Holstein) gewandt. Diese wurde von namhaften Fachleuten unterstützt und hat die Notwendigkeit aufgezeigt, dass eine sinnvolle Gefahrabwehr nur durch Sachkunde der Halter
zu erreichen ist. Leider halten viele Politiker an der Rasseliste fest - ein alter Zopf, der endlich abgeschnitten gehört. Durch viele Fachleute, Studien etc. wurde weitreichend die Unsinnigkeit
der Rasselisten bewiesen. Es ist kaum nachvollziehbar, warum die Politik die Augen vor diesen Erkenntnissen und Studien verschließt und weiterhin eine Scheinsicherheit vorgaukeln will.

Um so erfreuter sind wir darüber, dass sich die FDP in Bremen dieser Thematik widmet und sich ebenfalls gegen die Rasselisten und für eine ordentliche Sachkunde der Halter ausspricht.
Gerne stellen wir Ihnen unsere umfangreiche Arbeit zur Verfügung, die ich Ihnen im Anhang beigefügt habe. Ebenso möchten wir Ihnen die bereits erfolgte Korrespondenz mit
Bremen zur Kenntnisnahme/Stellungnahme bereitstellen - hier der Link zu unserem Blog: http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/…/ber…

Immer mehr Bürger interessieren sich für das Thema Rasselisten - diese sind sicher nicht mehr so leicht mit diesem alten Zopf zufrieden zu stellen - denn die Aufklärungsarbeit
ist durch viele Vereine und Organisationen sowie Interessengemeinschaften immens und die Forderung nach einer nachhaltigen und vernünftigen Gefahrabwehr nimmt weiter zu.

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V.
Silvia van de Water, 1. Vorsitzende"

Die Antwort vom 06./07.04.2016 der FDP (Prof. Dr. Hauke Hilz) aus Bremen darauf:

" Sehr geehrte Frau van de Water,
vielen Dank für Ihre Email und die angehängten Informationen. Wir sind in der Vorbereitung für einen entsprechenden Antrag in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag). Da helfen uns diese Informationen sicherlich. Sobald wir den Antrag fertig haben, werden wir sie informieren.
Kurze Anmerkungen: Eines unser Mitglieder ist Geschäftsführer in einem Tierheim. Auch von der Seite gibt es herzlich wenig Verständnis für diese Rassenlisten. Denn dort sieht man die Konsequenzen.
Viele Grüße aus der Freien Hansestadt
Hauke Hilz
FDP_Bund Logo_Cyan_Magenta_Weiss_sRGB0001
Prof. Dr. Hauke Hilz, MdBB
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Landesvorsitzender
Stadtverordneter

Freie Demokratische Partei
Landesverband Bremen e.V.
Violenstraße 47
28195 Bremen
hilz@fdp-bremen.de
Tel. 0421 2227222
Mobil 0176 470 73 814
Fax 0421 342145

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3. Mecklenburg-Vorpommern (Edit 17.07.2016)

Aus MVP erhielten wir am 01.12.2015 eine erste Antwort, zu welcher wir am 15.01.2016 Stellung nahmen, eine weitere Zwischenantwort aus MVP erfolgte mit dortigem Schreiben vom 18.02.2016, eine endgültige Entscheidung steht noch aus bzw. wird uns noch mitgeteilt werden. Edit: Mit Schreiben vom 13.07.2016 teilte uns der Landtag aus M-VP nun seine ablehnende Entscheidung mit, das Schreiben ist unten eingestellt. Auch hier werden wir uns an die Fraktionen in nächster Zeit wenden:







 
Schreiben vom Landtag vom 13.07.2016:


Über den Fortgang sowohl betreffend die obigen drei Bundesländer als auch von den weiteren Bundesländern werden wir berichten.




Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum

Mittwoch, 6. Januar 2016

Spike - alle Mühen wert - Winnie Lenzke & Spike in "Partner Hund" Ausgabe 01/2016

In der Zeitschrift "Partner Hund" Ausgabe 01/2016 findet sich - neben vielen weiteren spannenden Berichten - auch ein Artikel von Winnie Lenzke, 2. Vorstandsvorsitzende unseres Vereins, über ihren Hund Spike, ein American Staffordshire Terrier (13,5 J.), darüber, wie Spike vor über 6 Jahren aus dem Tierheim Düsseldorf zu ihr und ihrer Familie in sein neues Zuhause kam und über ihr Zusammenleben, auch wird unser Verein kurz vorgestellt (unsere dort erwähnte Petition wurde bereits im November 2015 auf den Weg gebracht): 

Partner Hund - Ausgabe 01/16

Partner Hund - Ausgabe 01/2016

Partner Hund - Ausgabe 01/2016



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Mittwoch, 16. Dezember 2015

Unsere Petition zur Abschaffung der Rasselisten - Einreichung und Unterstützung

Seit Mitte November 2015 ist unsere 59 Seiten umfangreiche Petition nebst CD mit Anlagen an alle Bundesländer (außer Niedersachsen und Schleswig-Holstein), Bundestag, Bundesrat, einige ausgewählte Politiker und ein paar seriöse Medien herausgegangen (Update Nr. 1 aus den BL - erste Reaktionen, Update zum HundVerbrEinfG, Update Nr. 2 aus den BL, Update Nr. 3 aus den BL und Update Nr. 4 aus den BL).

Aufgrund des noch nicht beschlossenen neuen Hunde-Gesetzes in Berlin (Stand 11/2015) sowie des im Herbst 2015 gerade verabschiedeten Hunde-Gesetzes in Sachsen-Anhalt haben beide Bundesländer mit der Petition besondere Anschreiben erhalten. Eingangsbescheide sind bereits da; nun warten wir auf konkrete Reaktionen, aus Mecklenburg-Vorpommern liegt uns eine erste vor, hierauf werden wir in Kürze antworten und über den Fortgang berichten. Die Zeitschrift "Partner Hund" wird in ihrer nächsten Ausgabe auch kurz darüber berichten. Wir danken auch an dieser Stelle unseren vielen fachkundigen Unterstützern wie  Dr. Feddersen-Petersen, Dr. Gansloßer, Günther Bloch und vielen anderen, die ebenfalls in der Petition genannt sind. Ebenso geht unser Dank an Frau Rechtsanwältin Susan Beaucamp, die sich auch in das weitere Prozedere in NRW einschalten will. Es wäre schön, wenn alle, die die Petition unterstützen wollen, Postkarten (z. B. auch m. e. Hundemotiv oder auch m. e. Online-Postkarte, wozu das 2. Bild unten genutzt werden kann) an ihren jeweiligen Landtag schicken:  "Ich unterstütze die Petition des Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V. und bitte den Petitionsausschuss um objektive und sorgfältige Prüfung der dargelegten Begründungen".  Die Petition kann hier eingesehen werden:  Petition zur Abschaffung der Rasselisten

Bezüglich Niedersachsen und Schleswig-Holstein und die dortige "Listen-/Gefahr"-Hunde-Steuerproblematik, obwohl es keine Rasselisten mehr gibt / geben wird (in SH ab 2016), werden wir ab dem neuen Jahr 2016 ein weiteres Vorgehen abstimmen und auch hierüber informieren.

Im Interesse aller betroffenen Hunde und Halter, des Tierschutzes, einer konstruktiven gesellschaftlichen Auseinandersetzung sowie einer sachgerechten, auf neuesten Erkenntnissen beruhenden Politik und Gesetzgebung hoffen wir auf zahlreiche, aktive Unterstützung (wie Versand der Postkarte etc.) und Verbreitung der oben verlinkten Petitionsseite oder dieses Blogbeitrags.

Wir wünschen allen besinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Start in das neue Jahr 2016.

 



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Montag, 30. November 2015

I am a dog - Video via Fulton County Animal Services

Via  Fulton County Animal Services  (Atlanta, USA)


I am the face of social abuse.
I am a dog.
I am sweet.
I am silly.
I am active.
I am lazy.
I am homeless.
I am hopeful.
Love me for my smile.
Love me for my kisses.
Love me as a dog.
But please don't label me.
Just love me.




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Dienstag, 27. Oktober 2015

Offener Brief an PETA - Zuchtverbot als "Rassespezifischer Schutz von Pit Bulls" und Anti-"Pit Bull"-Koalitionen





Verein z. Abschaffung d. Rasselisten e. V.
Neustr. 2, 47638 Straelen

AN
PETA Deutschland e.V.
Friolzheimer Str. 3a
D-70499 Stuttgart

                                                                                                      Straelen, den 25.10.2015

Offener Brief an PETA bezüglich der Unterstützung von Anti-„Pit Bull“- Koalitionen und zur Auffassung von PETA über „rassespezifischen Schutz für Pitbulls“ (= Zuchtverbot)


Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V., vertreten durch den Vorstand Frau S. van de Water und Frau W. Lenzke, hat sich im Rahmen von diversen früheren wie aktuellen Medienberichten, eigenen früheren wie aktuellen PETA-Veröffentlichungen u. a. auf deutschen PETA-Internet- bzw. Blogseiten sowie Informationen von US-amerikanischen Internetseiten mit der Auffassung von PETA zu einem sog. „rassespezifischen Schutz für Pitbulls“ (Zuchtverbot) bzw. allgemein zu sog. „Kampfhunden“ auseinandergesetzt.

U. a. im Veganblog von PETA Deutschland wurde am 23.10.2015 der auf Deutsch übersetzte Beitrag von Ingrid E. Newkirk, 1. Vorsitzende von PETA USA, „Pitbulls verdienen rassespezifischen Schutz“ eingestellt

(Quelle: http://www.veganblog.de/2015/10/pitbulls-verdienen-rassespezifischen-schutz/ ):

In dem Beitrag wird u. a. die Behauptung aufgestellt, dass „Pit Bulls“ die Hunde seien, die am häufigsten unter schlimmsten Haltungsbedingungen und zu Hundekämpfen missbraucht aufgefunden würden. Ob dies weltweit oder auf einzelnen Kontinenten oder in einzelnen Ländern und/oder aufgrund welcher belastbaren offiziellen Erhebungen der Fall sein soll, wird nicht erwähnt. Ebenso bleibt offen, welche Hunde resp. Hunderassen PETA unter der bekanntlich lediglich als Oberbegriff zu verwendenden Bezeichnung „Pit Bull“ konkret meint. Die auf den Fotos gezeigten Hunde in dem Beitrag könnten nur u. a. auch American Staffordshire Terrier und/oder Kreuzungen mit American Staffordshire Terriern oder mit sog. „American Pit Bull Terriern“ (kein FCI-Standard), Amerikanischen Bulldoggen (kein FCI-Standard), Continental Bulldoggen (kein FCI-Standard), English Staffordshire Bullterriern usw. usf. sein.

Welcher „rassespezifischer Schutz“ für „Pit Bulls“ greifen bzw. wie dieser ausgestaltet sein soll, bleibt auch in dem Beitrag offen, jedenfalls dann, wenn man als Leser „Schutz“ im Sinne von Hilfe für eine Tierart, hier Hunde und deren Überleben versteht und aufgrund der Überschrift denkt, dazu in jenem Beitrag von PETA etwas zu finden: Konkret wird sich allein für ein Zuchtverbot für „Pit Bulls“ ausgesprochen, das PETA damit rechtfertigt, somit das Leid der missbrauchten Tiere und deren Überpopulation zu beenden, wobei „dieser Wunsch keine rassespezifische Diskriminierung, sondern rassespezifischer Schutz sei“.

U. a. im Jahr 2013 hat sich PETA in dem deutschen Internetseiten-Beitrag „Wie steht PETA zu sog. Kampfhunden?“

(Quelle: http://www.peta.de/wie-steht-peta-zu-sog-kampfhunden#.Vi3IuWtFrs5 )

mehr oder weniger verklausuliert für rassespezifische Gesetze (sog. „Rasselisten“ oder im englischen Sprachraum BSL genannt = Breed Specific Legislation) und Zuchtverbote ausgesprochen. Offen bleibt auch in jenem Artikel, auf welche Hunderassen sich PETA im Kontext sog. „Kampfhunde“ konkret bezieht.

U. a. in dem The Huffington Post-Artikel vom 19.10.2015 „Dear PETA: Dogs Respond To PETA Joining Terrible Anti-Pit Bull Coalition“

(Quelle: http://www.huffingtonpost.com/arin-greenwood/peta-pit-bulls_b_8322902.html - übersetzt: „Liebe PETA: Antworten von Hunden auf PETA´s Beitritt zu einer fürchterlichen Anti-Pit Bull-Koalition“)

wird die Verbindung von PETA zu diversen US-amerikanischen Vereinigungen/Organisationen aufgezeigt, die u. a. die nicht näher konkretisierten, als „Pit Bulls“ bezeichneten Hunde gänzlich aus den USA verbannen wollen - dies mittels Rasselisten, Zuchtverboten und einer jdf. teilweise geforderten Euthanisierung jeglicher lebender „Pit Bulls“ (welche Hunde genau damit auch immer gemeint sind). Ein aktueller Screenshot, hier nur ein Teilausschnitt der Seite, belegt die Unterstützung dieser Koalition durch PETA auch bildlich

(Quelle http://www.nationalpitbullvictimawarenessday.org/partners-friends/ ):



Wir dürfen hier zunächst lediglich beispielhaft die US-amerikanische Animal Farm Foundation, Inc. aus ihrem Artikel vom 01.09.2015 "Myth Busted: Pit Bulls Don´t Bite Differently"

(Quelle: https://animalfarmfoundation.wordpress.com/2015/09/01/myth-busted-pit-bulls-dont-bite-differently/ - übersetzt: „Mythos entkräftet: Pit Bulls beißen nicht anders…“, siehe auch unsere deutsche Übersetzung des vollständigen Artikels unter: http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/2015/09/mythos-entkraftet-pit-bulls-beien-nicht.html )

übersetzt zitieren:

„… Zunächst muss man verstehen, dass „Pit Bull“ keine Rasse ist. Es existieren weder Zuchtvereine noch genetische Definitionen über einen „Pit Bull“ - rechtliche Definitionen (oder die Versuche derer) über den Pit Bull sind widersprüchlich und unverschämt. Eine optische Bestimmung von Hunden unbekannten Ursprungs ist höchst unzuverlässig. Ganz ehrlich, Sie wissen nicht, ob es ein Pit Bull ist, wenn Sie einen sehen. Es ist ein höchst subjektiver Stempel ohne geeignete Definition. Aber auch wenn Sie denken, dass Sie die Ausnahmen sind (Tipp: sind Sie nicht) und wissen, wenn sie einen Hund sehen, ob es sich um einen „Pit Bull“ handelt, sollten Sie wissen: Untersuchungen zeigen, dass die Rasse alleine nicht ausschlaggebend für das Verhalten der modernen reinrassigen Hunde ist. … “

In Deutschland sind nach dem „Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland“ (siehe auch unsere Gesetzessammlung in unserem Blog unter: http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/2015/02/gesetzessammlung.html ) die Hunderassen „Pitbull-Terrier“, American Staffordshire Terrier, (Engl.) Staffordshire Bullterrier und Bullterrier als sog. „Gefährliche Hunde“ gelistet. Hieran orientieren sich mit Einführung der sog. Rasselisten seit dem Jahre 2000 auch die einzelnen Bundesländer in Deutschland (in welchen z. T. auch diverse weitere Hunderassen aufgeführt und in verschiedene Kategorien unterteilt sind), ohne dass bis heute u. a. von der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung erklärt werden konnte, was genau die „Rasse Pitbull-Terrier“ für ein Hund sein soll. Lediglich die Rassen American Staffordshire Terrier, der English Staffordshire Bullterrier und der Bullterrier sind nach FCI-Standards klassifizierbar.

Gemeinhin werden jdf. unter dem - leider - im Alltagsgebrauch, von der Gesetzgebung („Kampfhundeverordnung“), in der Behördensprache und von der Rechtsprechung oft verwandten Begriff sog. „Kampfhund“ zumindest vorgenannte 4 sprich 3 offiziell anerkannte Hunderassen und deren Kreuzungen eingeordnet bzw. diese damit auch oft dem Sammelbegriff „Pit Bulls“ zugeordnet. Insbesondere American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier können i. d. R. von Laien wie Fachleuten, sofern ohne rassespezifische Kenntnisse in dem Bereich, nicht unterschieden werden bzw. kennen gerade Halter von Staffordshire Bullterriern, welche nicht größer als ein Beagle oder ein Cocker Spaniel sind, die häufige Frage: „Ist das ein junger Pit Bull?“ Antwort: „Nein, er ist ein Staffbull, bereits 5 Jahre alt und wächst auch nicht mehr“.

PETA spricht in dem oben zitierten, in Deutschland veröffentlichten Internetbeitrag aus dem Jahre 2013 selbst von - Zitat: „…(keinen) Pit Bull oder anderen sog. Kampfhund…“, so dass PETA bezogen Deutschland und/oder aus deutscher Sicht von dem Begriff „Pit Bull“ mindestens auch den American Staffordshire Terrier, den Staffordshire Bullterrier und den Bullterrier sowie deren Kreuzungen als umfasst ansehen wird bzw. diesen Eindruck zwangsläufig vermittelt, sofern und solange nähere ausdrückliche Spezifizierungen von PETA dazu unterbleiben.

Vor allem bei dem eingangs genannten Veganblog-Beitrag vom 23.10.2015 von PETA fällt auf, dass PETA wiederholt einen überaus wichtigen Teil vom Leben „pitbull-artiger“ Hunde unterschiedlicher Herkunft/Rassen/Kreuzungen schlicht ausblendet: Nämlich den, dass die Mehrheit auch dieser Hunde - sofern in der Haltung erlaubt oder weil es z. T. keine Rasselisten gibt - offiziell u. a. in den USA, in Deutschland, Schweiz, Österreich, Niederlanden oder Großbritannien als voll integrierte Familienhunde leben, mit ihren Haltern z. B. an Zuchtausstellungen teilnehmen und Preise gewinnen, erfolgreich und mit großer Freude in diversen Hundesportbereichen aktiv sind oder auch als Rettungs-/Such-/Spürhunde oder z. B. als Besuchshunde in Senioreneinrichtungen usw. geführt werden. Es sei hier nur beispielhaft - für ähnliche Initiativen in vielen Ländern - auf das in den USA im Jahre 2012 ursprünglich von der Animal Farm Foundation, Inc. ins Leben gerufene „Everyday “pit bull” dog owners“-Projekt, heute mit weiteren Unterstützern fortgeführt als international bekanntes sog. „Majority Project“ verwiesen, Quellen:

http://themajorityproject.com/about und http://www.animalfarmfoundation.org/pages/Posters

Stattdessen vermittelt PETA leider häufig das Bild, dass „pitbull-artige“ Hunde offenbar nur zu furchtbaren Hundekämpfen und anderen schlimmen Dingen (illegal) vermehrt und missbraucht würden, so wie es jener Artikel vom 23.10.2015 versucht (indem nur diese - in der Tat grausame - Seite dargestellt wird, verbunden mit der bloßen Behauptung, es sei mehrheitlich diese Hunde-„Rasse“ vom Missbrauch betroffen), so dass in diese Richtung unbedarfte Leser fast „automatisch“ innerlich zustimmen möchten, wenn PETA zum „Schutz dieser Hunde“ wiederholt ein Zuchtverbot fordert, um deren Qual nun ein Ende zu setzen („rassespezifischer Schutz“):

Faktisch würde dies jedoch nichts anderes als das mehr oder weniger kurz- wie langfristige Aussterben aller „pitbull-artigen“ Hunde bedeuten, sprich auch der anderen o. g. Hunderassen wie American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier, deren Kreuzungen und weiterer, allein äußerlich als „pitbull-artige“ Hunde in Betracht kommende Rassen. Und dies, obwohl die Mehrheit auch dieser Hunde - wie alle anderen Hunderassen - integrierte Familienhunde sind und dies bei verantwortungsvoller, offizieller und damit zugleich kontrollierbarer Zucht auch immer sein werden.

Es drängt sich dabei im Weiteren jedoch nicht nur schon logisch die Frage auf, warum sich der Tierschutz einer Organisation wie PETA (= „People for the Ethical Treatment of Animals“), die also u. a. für den ethischen Umgang mit Tieren als Lebewesen steht, darin zeigt, gequälte Tiere sprich die Opfer (bzw. hypothetisch oder künftig in Betracht kommende Opfer aufgrund „Rassezugehörigkeit-/ähnlichkeit) aussterben zu lassen, anstatt immer wieder gemeinsam mit vielen anderen gegen den Missbrauch und die Täter vorzugehen sowie vor allem hier wissenschaftlich-kynologisch fundierte Aufklärung zu betreiben, um dem offenkundigen Irr- und Aberglauben über „pitbull-artige“ Hunde, der nämlich sehr viel zu ihrem Missbrauch beiträgt, Einhalt zu gebieten: Sprich - diese aberwitzigen und gefährlichen Fehlvorstellungen in den Köpfen und Herzen der Menschen zu ersetzen statt die Opfer dessen, hier die Hunde, zu eliminieren.

Dass eine „logische“ Fortsetzung des „rassespezifischen Schutzes“ im Sinne von PETA nur dazu führen könnte und müsste, dass letztlich immer mehr Hunderassen nicht mehr existieren dürften, weil die Täter sich schon immer und auch künftig vieler anderer Hunderassen zum Missbrauch in Hunde- und Tierkämpfen oder für sonstige furchtbare Torturen bedient haben und bedienen werden, ist hier nur der Vollständigkeit halber erwähnenswert: Denn die wahrlich absurden Folgen eines solchen Tierschutzansatzes erschließen sich jedem Betrachter von selbst.

Wenn PETA zur Rechtfertigung obigen Ansatzes auch immer wieder dazu „einlädt“, sich mit ihnen u. a. die gefundenen gequälten Hundeleben anzusehen sprich sich dem real auszusetzen, sei PETA dazu eingeladen, sich mit den vielen US-amerikanischen und europäischen Hilfsorganisationen, auch in Deutschland, in Verbindung zu setzen, die ihrerseits vielzählige, auf die gleiche und andere furchtbare Weisen geschundene Hunde gerettet sprich sich dem Leid real ausgesetzt haben und dennoch nicht die Ausrottung von selbigen Hunderassen, ob „pitbull-artiger“ Hunde oder welcher in welchem Umfang missbrauchter Rassen auch immer, fordern, im Gegenteil. Auch können immer wieder Hunde, jahrelang unter furchtbaren Bedingungen gehalten und gequält, erfolgreich behandelt, therapiert und resozialisiert werden. Es sei auch hier nur lediglich beispielhaft und stellvertretend - für so viele andere - auf eines der prominentesten Projekte des letzten Jahrzehnts verwiesen - „Rettung der Michael Vick Dogs“ - Quellen:

http://bestfriends.org/sanctuary/explore-sanctuary/dogtown/vicktory-dogs

https://en.wikipedia.org/wiki/Bad_Newz_Kennels_dog_fighting_investigation

http://www.huffingtonpost.com/2014/04/10/michael-vick-dogs-vicktory_n_5119150.html

Auch laden wir und viele andere Halter von sog. „Listenhunden“ PETA gern ein, unsere familienintegrierten „pitbull-artigen“ Hunde im normalen Alltag kennenzulernen und sich dann die eigene Frage aus dem eingangs erwähnten Veganblog-Beitrag vom 23.10.2015 abgewandelt neu zustellen: Wäre es für unsere Hunde wirklich besser gewesen, nie geboren worden zu sein?

Da wir uns als Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V. den „rassespezifischen Schutz“-Ansatz (Zuchtverbot etc.) von PETA als Tierschutzorganisation aus vorgenannten Gründen leider nicht erklären können, möchten wir diesen offenen Brief auch dazu nutzen, rein vorsorglich Folgendes anzumerken:

Aus kynologischer, genetischer und verhaltensbiologischer Sicht ist es längst nicht mehr haltbar anzunehmen, Hunde seien bereits aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit mehr oder weniger gefährlich als Hunde anderer Rassen. Namhafte, auf diesem Gebiet seit vielen Jahren praktisch tätige und forschende Experten wie nur beispielhaft Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen, Dr. Irene Sommerfeld-Stur, Herr Günther Bloch oder Herr Prof. Dr. Udo Gansloßer, weisen sinngemäß immer wieder darauf hin, dass es kein rassespezifisches Gefährlichkeitsgen gibt, sondern allenfalls einzelne gefährliche Hundeindividuen, die allen Hunderassen entstammen können und tatsächlich auch entstammen. Wesentlich ist vor allem die frühe positive Prägung, die jeder Hund bereits als Welpe erfahren sollte sowie eine gute und auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Hundeerziehung durch den jeweiligen Halter: Hunde haben nachweislich ein hohes Potenzial an Sozial- und Anpassungsverhalten, nicht umsonst sind sie schon vor Jahrtausenden unsere treuen Begleiter geworden. Wir verfügen heutzutage über in ihrer Vielzahl nie zuvor dagewesene Möglichkeiten, uns als Hundehalter Wissen zu verschaffen, sei es über vielzählige Literatur, Hundeschulen, Hundetrainer, Hundesportvereine, über das Fernsehen, das Radio, über Printmedien sowie über das Internet einschließlich dortiger sozialer Netzwerke.

Der Ansatzpunkt sollte daher unserer Ansicht nach der sein, genau diese Wissensverschaffungsmöglichkeiten zu fördern bzw. insofern z. B. über Halterkundenachweise oder Hundeführerscheine von allen Haltern entsprechende Sachkunde vor bzw. bei Anschaffung eines neuen Familienmitgliedes, das ein Hund heutzutage für viele Bürger ist, zu fordern. Nur so kann letztlich ein fundiertes Verständnis für den Sozialpartner Hund erlangt und ein möglichst gefährdungsarmes Zusammenleben mit einer anderen Art, die der Hund bei allem immer bleiben wird, im Alltag erreicht werden.

Wenn jedoch nicht nur Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln schon auf grundlegend irrtümlichen und widerlegten Annahmen über rassespezifische Gefährlichkeitsvermutungen beruhen, sondern diesen Irrglauben indirekt eine große Tierschutzorganisation wie PETA durch einseitige Darstellungen und Zuchtverbotsforderungen als vermeintlich einzigen „rassespezifischen Schutz gegen Missbrauch und Überpopulation“ flankiert, wird damit allem Bemühen von vielen Menschen, Organisationen und Tierschutzinstitutionen, zur wirklichen Aufklärung beizutragen und o. g. Punkte positiv umsetzen zu können, geschadet. Abgesehen davon tragen jedenfalls wirklich verantwortungsvolle und offiziell zugelassene Züchter zum Erhalt physisch und psychisch gesunder Hunde bei, auch in Deutschland und auch für „pitbull-artige“ Hunde diverser Rassen. Die Gründe, warum Hunde in Tierheime kommen, sind vielfältig und nicht primär damit begründbar, es gäbe u. a. auch durch offizielle Züchter Überpopulationen. Dass bei bloßen „Vermehrern“, die in hohem Maße tierschutzwidrig und/oder aus kriminellen Motiven handeln, nicht von Züchtern oder Zucht gesprochen werden kann, versteht sich dabei von selbst. Die Gründe v. a. für Überpopulationen dürften jdf. gerade nicht bei wirklich seriösen, offiziell einem - ebenfalls seriösen - Verband zugehörig und damit kontrollierbaren Züchtern und ihren Zuchten zu suchen sein. Sich dagegen einen Hund unüberlegt bezogen auf den eigenen Alltag und ohne ausreichend finanzielle wie zeitliche Ressourcen auf „privaten Kanälen“ anzuschaffen oder z. B. verantwortungs- wie achtlos bei unkastrierten Hündinnen wie Rüden „zufällige“ Deckungen im privaten Alltag nicht zu verhindern, dürften - neben anderen Dingen - immer noch die häufigsten Anlässe für die Abgabe eines Hundes im Tierheim oder im schlechtesten Fall für seine Aussetzung sein.

Wir wünschen uns und hoffen sehr, dass PETA sich mit unseren Argumenten auseinandersetzen und die eigene Haltung zum „rassespezifischen Schutz“ „pitbull-artiger“ Hunde überdenken und womöglich korrigieren wird. Für einen Austausch hierüber stehen wir jederzeit zur Verfügung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V.
Silvia van de Water
1. Vorsitzende




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