Samstag, 1. Oktober 2016

Offener Brief - Die medialen „Kampfhunde“-Kampagnen - Appell an eine Berichterstattung i. S. des Pressekodex




Offener Brief vom 01.10.2016 an den 
Deutschen Presserat sowie
Presse-/Medienorgane, Redaktionen und Verlage in allen Bundesländern

Per eMail
Veröffentlicht: http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/ 

1. Die medialen „Kampfhunde“-Kampagnen - Appell an eine Berichterstattung  
    i. S. des Pressekodex

1. Auseinandersetzung mit der Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten vom
    27.10.2015 des Vereins zur Abschaffung der Rasselisten e. V.



Sehr geehrte Damen und Herren,



die Bürgerinnen und Bürger eines Landes erhalten ihre Informationen in erster Linie aus den Medien. Presse, Funk und Fernsehen informieren, heutzutage vermehrt via Internet, über Geschehnisse aller Art, sie können jedoch die öffentliche Wahrnehmung auch derart beeinflussen, dass z. B. bloße Meinungen irgendwann für sach- wie fachkundig belegte Fakten gehalten werden, obwohl sie sehr oft wenig bis nichts miteinander zu tun haben.



So u. a. geschehen, als im Jahr 2000 der kleine Junge Volkan in Hamburg von zwei tatsächlich zu Hundekämpfen missbrauchten bzw. tierschutzwidrig gehaltenen Hunden tödlich verletzt wurde. Keine Frage, dass dies ein furchtbares Ereignis war - keine Frage jedoch auch, dass der Besitzer der Hunde ein vorbestrafter und (u. a. wegen des illegalen Besitzes dieser beiden bewusst und auf tierquälerische Weise scharf gemachten Hunde) gesuchter Straftäter war, der ein ganzes Stadtviertel (i. Ü. auch viele andere Hundehalter) in Angst und Schrecken versetzte und den „zu finden“ sich die Behörden jedoch keine Mühe gegeben hatten. Derjenige konnte unbehelligt von Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden mit seinen Hunden über viel zu lange Zeit auf den Straßen sein die Bevölkerung in hohen Maßen gefährdendes Unwesen treiben. Dies ist belegt.



Nicht belegt ist, wie viele der dann in einem Aufschrei der Empörung und quasi in Sippenhaft verteufelten Hunderassen damals unauffällig, gut erzogen und freundlich in Deutschland lebten. Stattdessen wurde mittels überstürzter Anlassgesetzgebung von einem (auch dies ist belegt) wenig sachkundigen, selbsternannten „Fachmann“ eine Rasseliste erstellt, die die Bundesländer ohne nähere Prüfung übernahmen und mit extrem restriktiven Auflagen behafteten.


Halter von als sog. „Kampfhunde“ bezeichneten Hunden wurden, nicht zuletzt durch die Medien, auf schlimmste Weise diskriminiert, was vielen psychisch so zusetzte, dass sie ihre Hunde abgaben, aussetzten oder nur noch nachts Gassi führten, auch wurden Halter und ihre Hunde teils auf offener Straße angegriffen: 

Gesetzlich wie medial manifestierte sich der Begriff „Kampfhund“ und dessen beliebige Verwendung immer weiter, ohne jegliche Auseinandersetzung dahin, was  ein „Kampfhund“ tatsächlich überhaupt einmal historisch war oder wenn dann, illegaler krimineller Weise bis heute leider noch sein kann. Mit den in den Bundesländern entweder drastisch verschärften und/oder neu eingeführten Rasselisten füllten und füllen sich seit den frühen 2000er Jahren die Tierheime mit den auf den Listen stehenden Rassen, die wegen der mit der Haltung verbundenen Auflagen in vielen Fällen lange Jahren, teils lebenslang „einsitzen“ (oder auch aus sog. „krankheitsbedingten Gründen“ eingeschläfert wurden und werden, bis heute). Hunde, die liebevoll erzogen in einer Familie glücklich waren, wurden damals von heute auf morgen dort herausgerissen und durften teils bis an ihr Lebensende, teilweise zehn und mehr Jahre, das Tierheim nicht mehr verlassen oder wurden eingeschläfert (Stichwort u. a. „Harburger Hundehallen“). Ähnliche Schicksale erleiden auch die unzähligen „Listenhunde“ (verabschieden wir uns von dem polarisierenden Begriff „Kampfhund“), die jährlich von Ordnungsbehörden wegen fehlender Haltergenehmigung teils schon als Welpe eingezogen werden, allein aufgrund ihrer Rasse.


Nun fragen Sie sich, warum wir Ihnen dies alles schildern:

Wir besitzen selbst Hunde, auch sog. „Listenhunde“. So hat u. a. unser Mitglied Frau W. Lenzke zwei „Listenhunde“, die - der eine wegen fehlender Haltergenehmigung eingezogen, der andere ausgesetzt - im Tierheim waren. Beide sind außerordentlich freundliche und friedliche Zeitgenossen, von denen sich so manch andere Hund einer vermeintlich harmlosen Rasse eine Scheibe abschneiden könnte.

Unsere Hunde werden so erzogen, dass sie keine Gefahr darstellen. Wir haben  keinerlei Ambitionen, sie als Waffe oder „Muskelersatz“ zu verwenden. Und wir haben viele, viele Listenhundebesitzer und -freunde kennengelernt, denen all das ebenso fremd ist wie uns. Also haben wir uns zusammengetan und im Herbst 2014 den Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V. gegründet, in der Hoffnung - wie viele andere Vereine und Institutionen auf diesem Gebiet - etwas bewegen zu können.

Schließlich haben Länder wie Italien und die Niederlande, aber auch Bundesländer wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein inzwischen die Rasselisten abgeschafft, weil sie zu der Erkenntnis gekommen sind, dass diese nicht sinnvoll und in vielerlei Hinsicht (Thema: illegaler Welpenhandel) sogar kontraproduktiv sind.

Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Haben Kontakt aufgenommen zu Verhaltensforschern, Universitätsprofessoren, Tierärzten, Hundetrainern - all jenen, die wirklich Rang und Namen als Fachleute bzw. Sachverständige haben. Wir haben ordnerweise Material zusammengestellt aus weltweiten Studien und Untersuchungen und wir haben eigene Umfragen (z. B. bei deutschen Tierärzten) durchgeführt und Recherchen hinsichtlich der Seriosität der sog. Beiß-Statistiken angestellt.

All dies führte mit überwältigender Deutlichkeit zu dem Resultat:  

- Kein Hund ist per se, also rein auf Grund seiner Rasse, gefährlich.

- Jeder Hund, ganz gleich welcher Rasse, kann gefährlich gemacht (oder z.  B. von kriminellen 
  „Vermehrern“ auf hohes Aggressionspotential hin selektiert) werden.  

- Die Beiß-Statistiken sind eklatant falsch, da sie wichtige Faktoren unberücksichtigt lassen.  

- Ausnahmslos alle Fachleute plädieren vehement für die Abschaffung der Rasselisten, da jegliche
  sinnvolle - kynologisch wie gefahrpräventiv - Grundlage dafür fehlt.  

- Wirkliche Gefahrenprävention entsteht durch verbesserte (verpflichtende) Halterschulung, wie es
   in Niedersachsen (verpflichtend) und Schleswig-Holstein (fakultativ) auch gesetzlich verankert
   wurde.



Mit dieser deutlichen Aussage, untermauert durch die Unterstützung kompetenter Fachleute sowie klar aufgezeigter Fakten wandten wir uns mit unserer umfassenden Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten vom 27.10.2015 zuversichtlich an die Landesregierungen - und wurden bislang bitter enttäuscht.

In vielen Fällen zeigten die Antworten aus den Ländern, dass man sich gar nicht die Mühe gemacht hatte, die Petition wirklich zu lesen. In anderen Fällen wurde deutlich, dass man die Ausführungen zwar gelesen hatte, ihnen teils sogar zustimmte, aber schlicht keine Ambitionen hat, etwas zu ändern. Sei es aus Angst vor einem möglichen Aufschrei der Wählerschaft oder auch einfach nur deswegen, weil das Problem ja (relativ) nur einige wenige Menschen betrifft.

Wir zitieren hier aus einer der letzten Antworten, die wir erhielten:

„…kann verstehen, dass Sie sich wünschen, dass aktuelle Erkenntnisse Einzug in die Gesetzgebung finden. Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass Abgeordnete … nur ihrem Gewissen unterworfen sind. … Sonst würde die Gesetzgebung keiner Abgeordneten mehr bedürfen sondern lediglich einer Auswertung von entsprechenden Studien. Eine Studie kann nur schwerlich die - teilweise auch emotional beeinflusste - Meinung der Gesellschaft berücksichtigen.“

Es macht ein wenig fassungslos, dass eine nachweislich falsche, subjektive Meinung in der Gesellschaft eher zu einer Gesetzesbildung beiträgt als hunderte wissenschaftlich belegter, objektiver Erkenntnisse sowie tagtäglich gelebte Tatsachen: Die vielen unauffälligen Hunde der gelisteten Hunderassen, die verantwortungsvoll von ihren Haltern geführt werden, finden natürlich keinen Eingang in mediale Berichterstattungen. Sie sind jedoch klar die Mehrheit.

In ihrer Diplomarbeit „Medienspektakel um Kampfhunde“ hat Petra Dressler an der Hochschule der Künste Berlin schon vor Jahren aufgezeigt, wie die Medien seinerzeit mit dem Thema „Kampfhunde“ Ängste und Vorurteile publikumswirksam schürten, was letztlich - nach dem tatsächlich schrecklichen Vorfall mit Volkan - zu dem Massenaufschrei der fehlinformierten Öffentlichkeit und zu der damals überstürzten, bis heute anhaltenden unsinnigen Gesetzgebung führte bzw. dass jene Gesetze mangels Einsicht bislang keine Änderung erfahren (Ausnahmen Nds. und SH).

Da ein Großteil der Politik hier also offenbar weniger auf echte Fakten und Erkenntnisse setzt, aber umso mehr die - wie polemisch auch immer ausfallende - Meinung der breiten Masse bei ihrer Gesetzgebung berücksichtigt, wenden wir uns nun an Sie. Sie sind die Medienvertreter, die die Macht haben, den Menschen die Wahrheit sprich Tatsachen nahe zu bringen. Natürlich müssen Sie das nicht tun. Sie können schließlich mit der Überschrift „Kampfhund beißt Kind“ eine (vermeintlich?) weit höhere Auflage erreichen als mit „Golden Retriever beißt Kind“.

Dennoch setzen wir auf Ihre journalistische Berufsehre und den für alle Journalisten in Deutschland geltenden Pressekodex des Presserates (http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/) und hoffen, Sie zeigen Offenheit und Bereitschaft, sich zu dem Thema objektiv zu informieren und uns wie andere, langjährig tätige Vereine und Organisationen auf diesem Gebiet, bei der Aufklärung der Öffentlichkeit zu unterstützen. Womöglich werden dann auch Politiker auf diese Weise eher und wirksamer erreicht.

Unsere umfangreiche Stellungnahme vom 27.10.2015, die wir Ihnen in unserem eMail-Anschreiben beifügen, finden Sie auch unter folgendem Link, ebenso sind dort weitere Verlinkungen zu unserem Blog über die Dokumentation unserer Korrespondenzen mit den Bundesländern enthalten:


(mit einem Inhaltsverzeichnis über alle Blog-Artikel)

Über unsere Internetseite und unseren Blog finden Sie zudem viele weitere sachbezogene Informationen und Auseinandersetzungen zu dem Thema. Gern stellen wir Ihnen weiteres Material zur Verfügung oder vermitteln den Kontakt zu Fachleuten wie Günter Bloch, Dr. Udo  Gansloßer, Dr. Dorit Feddersen-Petersen etc. Eine mehrseitige Liste der unserer Petition zu Grunde liegenden Materialien fügen wir Ihnen als Anlage zu unserer eMail ebenfalls bei - falls Sie selbst weiter recherchieren möchten. Verbleibend

mit freundlichen Grüßen

gez. Silvia v. d. Water / Brigitte Woywodt (für den eMail-Versand)

Silvia van de Water und Brigitte Woywodt
1. und 2. Vorsitzende des Vereins zur Abschaffung der Rasselisten e.V.
Winnie Lenzke - Mitglied im Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V.
Kerstin Reck - Mitglied im Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V.

Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V.
Neustr. 2, 47638 Straelen
Vereinsreg. AG Geldern Nr.: VR 1677
abschaffung-der-rasselisten@gmx.de
www.abschaffung-der-rasselisten.jimdo.com
http://vereinzurabschaffungderrasselisten.blogspot.de/
 



Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum


Freitag, 23. September 2016

Schleswig-Holstein schafft Listenhundesteuer ab - Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Schleswig-Holstein hat heute am 23.09.2016 tatsächlich das Kommunalabgabengesetz dahin geändert (tritt voraussichtlich ab 01.01.2017 in Kraft, s. a. dieser Beitrag des IG Gegen Rasselisten e. V.), dass Gemeinden keine erhöhten Hundesteuern mehr aufgrund der Rassenzugehörigkeit erheben dürfen:
 
Quelle: http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/45/debatten/oa_08.html
Das ist so erfreulich, dass es schon fast irreal wirkt, nicht nur der Inhalt dessen ist top, sondern auch die Geschwindigkeit, mit der das Ganze umgesetzt wurde. Unglaublich, aber wahr! Es ist eine der besten Nachrichten seit langen Jahren mit Rasselisten und teils exorbitant hohen Steuersätzen für "Listenhunde". Statt dass Hundehalter das Geld sinnvoll z. B. für Hundeschulbesuche, Hundeführerscheinkurse, Hundesport, Training, etwaige Tierarztkosten usw. usf.  investieren können, verlangen in vielen Bundesländern diverse Gemeinden z. T. drastisch erhöhte Hundesteuersätze gegenüber "normalen" Hundesteuern, Beträge von 400,00 €,  600,00 €, 800,00 € bis über 1.000,00 € p. a. sind dabei keine Seltenheit. Dies in den meisten Fällen auch dann, wenn die Übernahme eines Listenhundes aus dem Tierheim erfolgte. Nur selten gibt es dann (temporäre) Befreiungen.

Wir hatten erst jüngst über 2 erfreuliche Urteile des VG Schleswig-Holstein berichtet (siehe hier), worin sich in jenen Fällen für die dort betroffenen Hunde bereits auch gegen erhöhte Steuern zweier Gemeinden ausgesprochen wurde. Wir hoffen, dass sich die jeweiligen Gemeinden aufgrund der nunmehrigen Gesetzesänderung auch von Rechtsmitteln gegen jene beiden Urteile absehen.

Außerdem hoffen wir, dass mit dem konsequenten Vorgehen insbesondere auch in Niedersachen dafür geworben werden kann (natürlich auch in anderen BL), dass dort, wo es ebenfalls längst keine Rasselisten mehr gibt, ebenso die "Listenhunde"-Steuern fallen. Dass dies möglich ist, hat Schleswig-Holstein beispielhaft vorgemacht.





Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum

Freitag, 2. September 2016

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein beanstandet erhöhte Hundesteuer in 2 Fällen - AZ 4 A 86/15 und 4 A 71/15 vom 15.07.2016

EDIT 23.09.2016 - bitte lesen Sie auch dies zur Thematik: Schleswig-Holstein hat heute am 23.09.2016 tatsächlich das Kommunalabgabengesetz dahin geändert (tritt voraussichtlich ab 01.01.2017 in Kraft, s. a. dieser Beitrag des IG Gegen Rasselisten e. V.), dass Gemeinden keine erhöhten Hundesteuern mehr aufgrund der Rassenzugehörigkeit erheben dürfen.

In diesen Tagen wurden den Verfahrensparteien vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein in zwei Klageverfahren - Aktenzeichen 4A86/15 und 4A 71/15 - jeweils die Entscheidungen vom 15.07.2016 zugestellt, in denen das Gericht den Klagen der Hundehalter stattgab, die sich gegen erhöhte Hundesteuersätze in 2 Gemeinden für bestimmte ("Listen")-Hunderassen wehrten (hier Bullmastiff und Bordeauxdogge, in anderen BL gelistet bzw. dort von erhöhten Hundesteuersätzen betroffen, worauf sich die Gemeinden berufen wollten). Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Sobald die Entscheidungen im Volltext verfügbar sind, werden wir sie hier verlinken und uns weiter damit auseinandersetzen. Auch z. B. damit, ob darin Argumente zu erkennen sind, die z. B. der FDP in SH bei ihrem Bemühen helfen könnten, nach Fall der Rasselisten seit dem 01.01.2016 in SH die Gemeinden zu einer Abkehr der erhöhten Listenhundesteuersätze zu bewegen. Nicht übersehen werden darf hier, dass es um zwei Klageverfahren aus dem Jahr 2015 geht, als es noch Rasselisten in SH gab. Wir stellen hier als Screenshot die offizielle Pressemitteilung des VG, Quelle Juris ein:







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Donnerstag, 21. Juli 2016

Das neuer Berliner Hundegesetz - tritt teilweise am 22.07.2016 in Kraft

Am 21.07.2016 ist das neue Berliner Hundegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin  veröffentlicht worden und tritt mit den dort enthaltenen Teilen am 22.07.2016 in Kraft (über diese Verlinkung ist das Gesetz - GVBl. vom 21.07.2016, ab S. 436 - in den nächsten Wochen einsehbar, hier via Hundehauptstadt Berlin als PDF gefiltert und außerdem wird der Senat es in den kommenden Wochen dann u. a. hier einstellen). EDIT 12.09.2016: Die neue RVO mit der Rasseliste ist nun in Kraft getreten (GVBl. vom 09.09.2016, 72. Jg., Nr. 23, S. 543) und beinhaltet, wie zuletzt verlautbart, noch die Rassen "Pitbull-Terrier", American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen (zur besseren Lesbarkeit bitte auf das Foto klicken):



Im Gegensatz zu anderen Bundesländern und trotz mehrjährigen Verfahrens, Diskussionen und Auseinandersetzungen zu diesem Gesetz ist es in Berlin leider nicht gelungen, ein letztlich übliches Gesetz im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr "aus einem Guß" auf den Weg zu bringen.

Besonders relevant für "Listenhunde"-Halter sind u. a. die §§ 5, 8, 9, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 und 32  HundeG Berlin.

Die als gesonderte Rechtsverordnung ausgegliederte  "Rasseliste" soll noch im Laufe des Sommers in Kraft treten und nach letzten Verlautbarungen (siehe u. a. hier unter "1. Berlin") noch die Rassen American Staffordshire Terrier, "Pitbull Terrier" und Bullterrier enthalten: Sie ist nun am 09.09.2016 in Kraft getreten, siehe oben - Edit vom 12.09.2016. Der derzeitige SPD/-CDU-Senat begründet die Ausgliederung der Rasseliste damit, so "flexibler auf Entwicklungen reagieren zu können, wenn sich z. B. neue Rassen als gefährlich erweisen, es müsse dann nicht jedes Mal das Gesetz geändert werden". Dies belegt einmal mehr, dass die derzeitige Mehrheit von CDU- und SPD-Abgeordneten im zuständigen Berliner Rechtsausschuss und Parlament sich jeglichen kynologischen Erkenntnissen und unzähligen fachkundigen Aufklärungsunterfangen (schriftlich, mündlich, medial usw. usf.) verweigert haben und offenbar "felsenfest" weiter daran glauben, es sei bereits die Rasse eines Hundes, die dessen Gefährlichkeit primär bestimme. Tatsächlich wurde in der letzten öffentlichen Ausschußsitzung am 18.05.2016, der wir beiwohnten, insbesondere von CDU-Angehörigen postuliert, "die Rasseliste sei ja letztlich eine Glaubensfrage" und/oder "man müsse Eltern, die Angst um ihre Kinder wegen dieser Hunde haben, doch auch glauben ": Was hat Glaube im Jahr 2016 mit dem Rechtsstaatsprinzip, das bedingt, dass auch Gesetze und Verordnungen auf aktuellen fachlichen Erkenntnissen im jeweiligen Rechts- und Fachgebiet beruhen müssen, zu tun? Es bleibt das Geheimnis jener Abgeordneten. Leider nur durften sie auf einer persönlichen Glaubensbasis über ein Gesetz und eine Verordnung entscheiden.

Was noch an relevanten Änderungen ab dem 22.07.2016  in Kraft tritt oder erst später, hat die Senatsverwaltung für Justiz in dieser PM vom 20.07.2016 und dieser Mitteilung zusammengefasst:

Ob die in jener Mitteilung angesprochene Widerlegung der Gefährlichkeit auch für "Listenhunde" gilt (bzw. wenn ja, ab welcher "Einsitzdauer", welchem Alter u. in welchem Umfang), die schon lange Jahre im Berliner Tierheim einsitzen, weil u. a. steter Maulkorbzwang potentielle Interessenten abhält, wird sich voraussichtlich erst im Zusammenhang mit der noch in Arbeit befindlichen Rechtsverordnung zeigen. Die eMail-Antwort der Senatsverwaltung für Justiz vom 01.06.2016 auf unsere "Bürgerfragen" (Auszug siehe unten) schloss jdf. "regulär" eine MK-Befreiung für Listenhunde aus (Ausnahmen - wie schon bisher - bei tiermedizinischer Indikation, vgl. § 20 Abs. 2 HundeG neu). "Gefährliche Hunde" sind nach § 5 HundG Bln neu nicht nur "Listenhunde. Die Widerlegung der Gefährlichkeit durch Wesenstests für Tierheim-Hunde würde dann i. Ü. - geradezu abstrus anmutend - und selbst wenn eine solche Möglichkeit auch für "Listenhunde" aus dem Tierheim zu begrüßen wäre/ist, erst Recht die Unlogik und Inkonsistenz der Politikerüberlegungen für die Rasseliste und Wesenstests belegen: 

Der "normale" Wesenstest für Listenhunde ist in Berlin letztlich eine Haltungsvoraussetzung, ohne dass er bei Bestehen zur MK-Befreiung führen soll/kann, gleich, wie gut der betreffende Hund sozialisiert ist und dass der Halter seine Sachkunde nachgewiesen hat (und was bereits ein Unding ist). Dies wurde und wird u. a. damit begründet, dass gerade in der Großstadt mit vielen Menschen etc. die Gefahr, die von bestimmten Hunderassen ausgehen würde, eben nur mit einem Maulkorb beherrschbar sei und der Wesenstest ja nie eine Garantie für eine Ungefährlichkeit, da nur eine Momentaufnahme, sein könne (in den Gesetzesbegründungen zum neuen HundeG wird weiterhin auch an der "erhöhten Beißkraft" festgehalten). 

Dagegen soll nun ein Wesenstest (Erinnerung: "Momentaufnahme") einen womöglich durch den jahrelangen Tierheim-Aufenthalt nicht mehr sehr verträglichen bzw. bereits vor dem Tierheim unzureichend sozialisierten "gefährlichen Hund", der erst Recht viel Zeit und Hilfe braucht, "in der Großstadt mit vielen Menschen" (wieder) zurechtzukommen, von der gesetzlichen Gefährlichkeitsunterstellung befreien können. 

Welch ein Wunder - was Wesenstests, gemessen mit zweierlei Maß, einmal nicht können und dann doch wieder können sollen. 

Tatsächlich sind Wesenstests Momentaufnahmen (in Berlin i. Ü. z. T. mehrstündig und an 2 Tagen). Fachkundig und nach modernen kynologischen Erkenntnissen durchgeführt (sprich z. B. nicht mit überholten drakonischen Methoden) - und vor allem das Hund-Halter-Team insgesamt einbeziehend und die Sachkunde des Halters und seinen Umgang mit dem Hund eingehend prüfend, können sie jedoch der wirklich sachverständigen Prüfungsperson viel Einblick gewähren: Und wenn dieser durchgehend positiv ausfällt, sollte und darf es auch überhaupt keine Frage sein, damit u. a. den steten MK-Zwang aufheben zu können, wenn er vor allem auf eine angebliche Rassegefährlichkeit abstellt und was das Mindeste ist/wäre. Ungeachtet dessen, dass Halter-Hund-Überprüfungen (ob diese nun Wesenstest, Hundeführerschein oder Sachkundenachweis heißen), die allein auf den Rasselistengedanken basieren, sowieso hinfällig sind: Die Gefährlichkeit allein / primär bereits an der Rasse eines Hundes festzumachen, ist zigfach kynologisch, wissenschaftlich, empirisch und einmal durch das Universum hin- und zurück widerlegt. Amen.

Hier der oben erwähnte Antwortauszug vom 01.06.2016: 




Über weitere Entwicklungen werden wir u. a. an dieser Stelle berichten.





Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum

Sonntag, 26. Juni 2016

4. Soka Run Thüringen - Bericht aus Erfurt vom 25.06.2016

Am 25.06.2016 fand in Erfurt der 4. Soka Run Thüringen statt, organisiert von Soka Freunde Thüringen e. V. (bei Facebook) in Kooperation mit AG "Rasseliste - Nein Danke"(bei Facebook). Die Veranstaltung am Erfurter Domplatz hatte dafür einen sehr prominenten Platz und lief  mit ca. 150-200 Teilnehmern in entspannter und herzlicher Atmosphäre ab. Das Wetter bot mit seiner Palette von Regen am Anfang und teils wolkenloser Hitze im weiteren Verlauf eine recht große Herausforderung - vor allem für die Hunde, die mit dabei waren. Für ausreichend Wasser, Schattenplätze und Abkühlungsmöglichkeiten war jedoch sowohl auf dem Domplatz als auch während des Runs jederzeit gesorgt. Respekt für alle Fellnasen, Ihr werdet sicher tief, fest und gut nach diesem Tag geschlafen haben! Vor allem der Run durch die um diese Zeit  gut besuchte Altstadt Erfurts sorgte für sehr viel Interesse und Aufmerksamkeit bei den Erfurtern und Touristen. Der Run dürfte fotografisch und filmisch abgebildet u. a. auch in Asien zu sehen sein. 

Wie bekannt,  enthält auch der derzeitige, im parlamentarischen "Arbeitsumlauf" befindliche Änderungsentwurf des ThürTierGefG weiterhin eine Rasseliste, es soll lediglich im Rahmen sog. Wesenstests möglich sein, sich von der gesetzlichen „Gefahrunterstellung aufgrund Rassezugehörigkeit“ zu exkulpieren. Zuchtverbotsaufhebungen sollen im Rahmen von Einzelfallprüfungen möglich sein (siehe hierzu auch der Stand unserer Korrespondenzen mit Thüringen, dort unter "3. Thüringen").  Die so wichtige verpflichtende Halterkunde für Hundehalter aller Hunderassen ist dagegen bisher nicht vorgesehen.  Vor allem die Soka Freunde Thüringen e. V. und AG "Rasseliste - Nein Danke"  engagieren sich insofern vor Ort und stehen im teils direkten Austausch mit Politikern der verschiedenen Fraktionen/Parteien. Auch der Verein IG Gegen Rasselisten e. V. ist hier an Korrespondenzen und Aktionen beteiligt. Noch ist es möglich, auf das Gesetzesänderungsverfahren Einfluss zu nehmen und deswegen sind - neben vielen anderen Dingen - Veranstaltungen unmittelbar vor Ort wie der Soka Run so wichtig.

Unterstützt wurde die Veranstaltung durch Stände vom Tierheimverein e.V./TH Erfurt, von Dogs like Diamonds e. V. und IG Gegen Rasselisten e. V.,  von IG Bayern ohne Rasseliste e. V., Fair Dog e. V. Deutschland und Hundsgemein, von Staffordshire Hilfe Berlin e. V. (vertr. durch die Initiatorinnen von "Wir sind der Keks" - tolle Aktion!), von Tierhilfe "We have a dream" e. V., von Be Bravehearted und vom Hundezentrum Herwig. Familie Haucke - Halsbänder und mehr, die am Ende nicht teilnehmen konnte, soll hier nicht unerwähnt bleiben.

Bei den Rednern stellten u. a. Felicitas K. Marek von Soka Freunde Thüringen e. V. sowie als Politiker  Sabine Berninger von Die Linke/MdL und Dirk Bergner von der FDP die Rasselisten-Situation in Thüringen (Gesetzeslage und mögliche Gesetzesänderungen) und ihren Einsatz für eine Streichung der Liste noch einmal eingehender dar.

Nicole Gruber-Krohm von IG Bayern ohne Rasseliste e. V. und Fair Dog e. V. Deutschland  machte auf die restriktive Gesetzeslage für Hund und Halter in Dänemark und dortige, letztlich unhaltbare Zustände  aufmerksam. Jeder Tourist mit Hund in Dänemark muss sich darüber bewusst sein, denn bei Urlaubsaufenthalten gilt das Gesetz auch für einen selbst plus Hund - sprich ein "Tanz auf rohen Eiern", der jederzeit kippen kann.

Herr Herwig vom Hundezentrum Herwig  erklärte Wichtiges zum Wesenstest und verwies vor allem am Beispiel des leibhaftig anwesenden Hund Milo, der bei der Veranstaltung mitlaufen konnte (was noch vor einiger Zeit nicht möglich gewesen wäre), darauf, wie wichtig es ist, als Sachverständiger für Wesenstest über entsprechende Sach- wie Fachkunde zu verfügen und wie aus sog. "Problemhunden", die womöglich aufgrund falscher Einschätzung/falschen Trainings bereits auf der "Einschläferungsliste" standen, vermittelbare Hunde werden können. Auch dies zeigt, von welchen Unsicherheiten ein Gesetz geprägt wäre, das eine Rasseliste im Grunde beibehielte und die Gefährlichkeitseinstufung/-"befreiung" von Wesenstest, die so oder so ausgehen können, abhängig macht. Vor allem wenn die an sich relevante verpflichtende Halterkunde, für Hundehalter aller Rassen, nicht vorgesehen ist.

Besonders beeindruckend waren die Schülerinnen der Gesamtschule Gera-Lusan, die ihr Projekt "Listenhunde - Zu Recht auf der Liste oder ein Tier mit sanftem Wesen?" vorstellten: Wenn junge engagierte Mädchen und Jungen es auf die Beine stellen können, das Thema "Listenhunde" von allen Seiten so eingehend zu beleuchten und in einer umfangreichen Arbeit zu erfassen und darzustellen - wieso ist dies so vielen politisch wie rechtlich verantwortlichen Erwachsenen nicht möglich?  Eine tolle Arbeit und alle Hochachtung dafür!

Die gelungene Veranstaltung endete mit der Spenden-Aktion "Küss den Pitbull".

Hier einige Fotoimpressionen (viele weitere und v. a. wunderbare Fotos von Dogs like Diamonds e. V. gibt es hier), am Ende auch mit meinen ergatterten Schätzen, wie schön, dass ich wieder ein  Buch "Listenhunde - wie sie wirklich sind!" von der IG Staffordshire & Co. am Stand bei Nicole Gruber-Krohm und Peer Krohm "abstauben" konnte:

















...und die mitgebrachten Schätze:



Kerstin Reck, Mitglied im Verein zur Abschaffung der Rasselisten e. V.




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Donnerstag, 9. Juni 2016

Aktuelles vom Vorstand - Wechsel und Neues

Eine leider sehr schwere Entscheidung musste unsere bisherige 2. Vorstandsvorsitzende Winnie Lenzke treffen und aus zwingenden persönlichen Gründen ihren Vorsitz abgeben. Wir alle einschließlich Winnie Lenzke selbst bedauern diese Entscheidung sehr und sind vor allem über den Anlaß dessen sehr traurig. Wir haben Winnie Lenzke nicht nur die Mitinitiative zur Vereinsgründung zu verdanken, sondern auch die Erstellung  unserer umfangreichen Stellungnahme/Petition zur Abschaffung der Rasselisten. Hierin steckte monatelange Arbeit, die Kontaktaufnahme mit so vielen Fachleuten auf diesem Gebiet, die unsere Arbeit unterstützen, die zeitintensive eingehende Recherche und letztlich die Verfassung des Ganzen, im Anschluss daran die gemeinsame Bearbeitung von Folgekorrespondenzen sowie viel Arbeit "im Hintergrund" wie u. a. das eigene Engagement im Tierschutz u. v. m. Auch an unserer Broschüre "Kind und Hund - ein Ratgeber für den richtigen Umgang miteinander" war Winnie Lenzke als 2. Vorsitzende maßgeblich beteiligt.

Liebe Winnie, wir danken Dir ganz herzlich für Dein tolles, beeindruckendes Engagement und freuen uns sehr, dass Du uns als Mitglied im Verein erhalten bleibst. Und so auch unsere neue 2. Vorstandsvorsitzende Brigitte Woywodt bei der Übernahme und Einarbeitung etwas unterstützen kannst bzw. uns allen weiter für Fragen und bei Problemen zur Verfügung stehst (soweit Dir dies möglich ist).

Liebe Brigitte, wir freuen uns, Dich als neue 2. Vorstandsvorsitzende begrüßen zu können! Auf eine sehr gute Zusammenarbeit, die uns über kurz oder lang unserem Ziel - die Abschaffung der Rasselisten sprich hierüber auf allen Wegen und Kanälen vielfältige Aufklärungsarbeit zu leisten - Schritt für Schritt näher bringt!

Als neue Webmasterin begrüßen wir Kerstin Reck.

Entsprechende Aktualisierungen auf unserer Website folgen in Kürze.

Straelen, 09.06.2016 - Der Vorstand und alle Vereinsmitglieder




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Dienstag, 19. April 2016

Rasselisten - "Die Kraft falscher Argumente beruht auf ihrer extremen Falschheit.“

Wenn man sich die von uns zwischenzeitlich dokumentierten Korrespondenzen ( Nr.1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4) zu unserer umfangreichen Stellungnahme zur Abschaffung der Rasselisten ansieht oder zu den neuen Gesetzesentwürfen in den Bundesländern Berlin und Thüringen jüngste Medienberichte (Berliner Morgenpost, Berliner Tagesspiegel, MDR) oder jüngste Kommunikationen anderer Vereine auf diesem Gebiet mit politisch Verantwortlichen etc. liest, fühlt man sich angesichts der "ewig" zirkulierenden Repititionen fern jeder kynologisch/ethologischen Sach- wie Fachkunde (Sach- und Fachkunde, auf der Hundegesetze - wie alle Gesetze jeglicher Fachgebiete - in einem Rechtsstaat eigentlich basieren sollten) vor allem "erschlagen": Nicht nur im Geiste, sondern auch körperlich, ein Gefühl von "blauen Flecken". Es nimmt einen mit, geht unter die Haut.

Man fragt sich zum x-fachen Male, wie lässt sich dieser Kreislauf an worthülsenhaften Äußerungen bei jenen Menschen, die darin regelrecht gefangen zu sein scheinen, wohl nur durchbrechen, wie und wo sind sie zu erreichen?

Ich stieß heute auf ein bemerkenswertes Zitat, dessen Aussage für die Rasselistenthematik und wie beharrlich in vielen Bundesländern an den Rasselisten festgehalten wird, kaum treffender und passender sein könnte:

 "Die Kraft falscher Argumente beruht auf ihrer extremen Falschheit.“
 (Elias Canetti, 1905-1994, Schriftsteller, Aphoristiker und Literaturnobelpreisträger) 

Hiermit wird es etwas zu tun haben. Es ist unglaublich schwer, sich aus/von quasi soghaften Dingen zu befreien, die im Denken dem Traktat einer Gehirnwäsche gleichkommen. Dies haben wir sicherlich alle schon in diversen Lebensbereichen erleben können. Insofern macht es das Verstehen der Politikerseite etwas leichter, auch wenn damit in keiner Weise ein Einverständnis einhergeht ("Verständnis ist nicht Einverständnis.").

Dennoch und gerade: Bundesländer wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein, sprich dortige Politiker, haben genau das geschafft - die Befreiung aus dem Sog. Niedersachsen hat seit 2003 keine Rasselisten mehr und dies im Jahr 2011 bei entprechender Gesetzesnovelle sogar bestätigt. Bundesweit gibt es immer mehr Politiker, die sich öffentlich gegen Rasselisten als präventiv sinnvolles und wirksames Gefahrenabwehrinstrument bezogen auf alle Hunderassen und ihre Haltung und stattdessen für eine notwendige Sachkunde aller Hundehalter aussprechen, jüngst war dies Herr Ministerpräsident Bodo Ramelow in Thüringen. Auch u. a. die SPD in Berlin ist einer Rasselistenabschaffung nicht abgeneigt.

Und positiv ist ebenso festzuhalten: Viele Vereine, Institutionen und Menschen, ob einzeln oder gemeinschaftlich organisiert, engagieren sich auf vielen Ebenen und in vielen Bereichen zur Aufklärung und allseitigen Kommunikation in der Rasselistenthematik.

Helfen wir weiter, dass sich die Menschen bei diesem Thema aus dem negativen Sog erwiesener Maßen falscher Argumente befreien können.

Dabei kann man gern auch Mal innehalten, wenn nötig, sich dann schütteln und weitergehen.


Kerstin Reck, Mitglied im Verein zur Abschaffung d. Rasselisten e. V.





Verein zur Abschaffung der Rasselisten e.V., Neustr. 2, 47638 Straelen Eingetragen im Vereinsregister des AG Geldern unter Nr.: VR 1677 - Impressum